Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(321 ) 
Gesetz-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
Dölsles Stück vom Jahre 1852. 
    
. 95) Verordnung, 
die Bekanntmachung der zwischen der Königl. Sächsischen und der Kaiserl. 
Königl. Oesterreichischen Regierung getroffenen Uebereinkunft wegen Herstellung 
gegenseitiger Abzugsfreiheit bei dem Verzehren von Pensionen und dergleichen 
Bezügen im Auslande betreffend; 
vom 26sten November 1852. 
D. Königl. Sächsische Regierung und die Kaiserl. Königl. Oesterreichische Regierung haben 
eine Uebereinkunft zu gegenseitiger Aufhebung derjenigen Beschränkungen und Erschwerungen 
getroffen, welchen ihre Unterthanen bei dem Verzehren von Pensionen und anderen dergleichen 
Bezügen aus öffentlichen Cassen im Auslande zeither unterworfen waren. Nachdem darüber 
diesseits die nachstehende Erklärung vom 23sten October dieses Jahres, und Seiten des 
Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Ministeriums eine im Wesentlichen übereinstimmende vom 
12ten November dieses Jahres ausgestellt worden ist, auch die Auswechselung beider am 
17ten dieses Monats stattgefunden hat, so wird erstgedachte diesseitige Ministerialerklärung, 
der Allerhöchsten Entschließung gemäß, zur Nachachtung anvurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Dresden, am 26sten November 1852. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
Eppendorf. 
1852. 56
	        
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