Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

  
Tag 
Ausstellung. 
31 Jan. 
31 Jan. 
5 Febr. 
16 Febr. 
16 Febr. 
25 Febr. 
26 Febr. 
28 Febr. 
29 Febr. 
St 
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6 März 
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letzten 
Absendung. 
Febr. 
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März 
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März 
März 
April 
April 
April 
l 
Verordnung des Justizministeriums, 
  
Inhalt. 
V 
Verordnung des Finanzministeriums, 
stehenden Gesetzes btr. 
die Ausführung des vor- 
die Abfassung der Berichte 
über Begnadigungsgesuche betr. 
Verordnung der Ministerien des Cultus und des Innern, die von 
Ausländern in Sachsen zu schließenden Ehen betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bezeichnung der 
Druckanstalt auf gewissen nichtperiodischen Druckschriften betr. 
Allerhöchstes Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die 
Sparcasse zu Geher. 
Allerhöchstes Decret wegen Bestätigung der Sparcassenordnung der 
Stadt Werdau . . . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Communicationen mit 
Kaiserlich Russischen Behörden betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern über das Quotal- 
verhältniß, nach welchem für jetzt Abschlagszahlungen auf fest- 
gestellte Entschädigungsansprüche für weggefallene gutsherr- 
liche Rechte zu leisten sin . 
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den Deutsch-Oesterreichischen 
Telegraphenverein berr. 
Verordnung des Finanzministeriums, den Eingangszoll für Ge- 
treide, Hülsenfrüchte und Mehl betr. 
Verordnung des Justizministeriums, die mit dem Senate der freien 
Stadt Frankfurt wegen der Kosten für Requisitionen in Straf- 
rechtsfällen und Armensachen abgeschlossene Uebereinkunft betr. 
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den Durchmesser, die Le- 
girung und die äußerste Fehlergrenze der neuen Eindrittel- 
thalerstücke betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Bestimmung 
der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1852, 1853 
und 1854 berr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, das Schießen des Auer= 
Birk= und Haselwildes während der Balzzeit betr. 
Verordnung des Finanzministeriums wegen Veröffentlichung einer 
unterm 20sten März 1852 erlassenen Bekanntmachung des 
Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden 
Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes 
über die Pensionen der Militärpersonen und deren Hinter- 
lassenen vom 17ten December 1837 betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, das 
verbotswidrige Gebahren mit K. K. Oesterreichischer Scheide- 
münze betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, den Beitritt der Kö— 
niglich Hannöverschen und Fürstlich Schaumburg Lippeschen 
  
  
Regierung, sowie des Senats der freien Stadt Bremen zu 
dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 wiegen Uebernahme 
von Auszuweisenden betr. . ..... 
  
Stück Num. 
13 
14 
nccce cSe d de 
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Seite. 
17 
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