Tag
Ausstellung.
31 Jan.
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5 Febr.
16 Febr.
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25 Febr.
26 Febr.
28 Febr.
29 Febr.
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April
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Verordnung des Justizministeriums,
Inhalt.
V
Verordnung des Finanzministeriums,
stehenden Gesetzes btr.
die Ausführung des vor-
die Abfassung der Berichte
über Begnadigungsgesuche betr.
Verordnung der Ministerien des Cultus und des Innern, die von
Ausländern in Sachsen zu schließenden Ehen betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bezeichnung der
Druckanstalt auf gewissen nichtperiodischen Druckschriften betr.
Allerhöchstes Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die
Sparcasse zu Geher.
Allerhöchstes Decret wegen Bestätigung der Sparcassenordnung der
Stadt Werdau . . .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Communicationen mit
Kaiserlich Russischen Behörden betr.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern über das Quotal-
verhältniß, nach welchem für jetzt Abschlagszahlungen auf fest-
gestellte Entschädigungsansprüche für weggefallene gutsherr-
liche Rechte zu leisten sin .
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den Deutsch-Oesterreichischen
Telegraphenverein berr.
Verordnung des Finanzministeriums, den Eingangszoll für Ge-
treide, Hülsenfrüchte und Mehl betr.
Verordnung des Justizministeriums, die mit dem Senate der freien
Stadt Frankfurt wegen der Kosten für Requisitionen in Straf-
rechtsfällen und Armensachen abgeschlossene Uebereinkunft betr.
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den Durchmesser, die Le-
girung und die äußerste Fehlergrenze der neuen Eindrittel-
thalerstücke betr.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Bestimmung
der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1852, 1853
und 1854 berr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, das Schießen des Auer=
Birk= und Haselwildes während der Balzzeit betr.
Verordnung des Finanzministeriums wegen Veröffentlichung einer
unterm 20sten März 1852 erlassenen Bekanntmachung des
Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden
Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes
über die Pensionen der Militärpersonen und deren Hinter-
lassenen vom 17ten December 1837 betr.
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, das
verbotswidrige Gebahren mit K. K. Oesterreichischer Scheide-
münze betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, den Beitritt der Kö—
niglich Hannöverschen und Fürstlich Schaumburg Lippeschen
Regierung, sowie des Senats der freien Stadt Bremen zu
dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 wiegen Uebernahme
von Auszuweisenden betr. . .....
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