Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

  
73 ) 
Gesetzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
    
18#s Stück vom Jahre 1853. 
57) Verordnung 
zu Bekanntmachung der mit den Vereinigten Staaten von Nordamerica wegen 
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern getroffenen Uebereinkunft; 
vom 27 sten August 1853. 
Mu den Vereinigten Staaten von Nordamerica ist durch die Königlich Preußische Re- 
gierung zugleich mit für das Königreich Sachsen eine Uebereinkunft wegen gegenseitiger 
Auslieferung von Verbrechern nach Inhalt der nachstehenden Vertragsurkunde vom 16ten 
Juni 1852 geschlossen worden. 
Nachdem nun die Ratification dieser Uebereinkunft und 
des dazu gehörigen, unter dem 1 6ten November 1852 vereinbarten, hier ebenfalls beige- 
fügten Additionalartikels erfolgt ist, so wird mit Genehmigung Seiner Majestät des 
Königs die gedachte Uebereinkunft zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 2 7 sten August 1853. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Zschinsky. 
Manitius. 
  
Vertrag 
zwischen Preußen und anderen Staaten 
des Deutschen Bundes einerseits und den 
Vereinigten Stagten von Nord-Amerika 
andererseits wegen der in gewissen Fällen 
zu gewährenden Auslieferung der vor der 
Justiz flüchtigen Verbrecher. 
Da es Behufs besserer Verwaltung der 
Rechtspflege und zur Verhütung von Ver- 
brechen innerhalb des Gebietes und der Ge- 
1853. 
Convention 
forthe mutual delivervol eriminals, 
fugitives from justice, in certain 
cases, concluded between Prussia 
and other States of the Germanic 
Contederation on the one part, and 
the United States on the other part. 
Whereas, it is found expedient for 
the better administration of justice and 
the prevention of crime, within the ter- 
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