Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(181) 
58) Bekanntmachung, 
die Uebergangsstraßen für Getränke und Malz im Königreiche Württemberg 
betreffend; 
vom 29sten August 1853. 
Uhter Beziehung auf die Bekanntmachung wegen der Uebergangsstraßen für Getränke 
und Malz im Königreiche Württemberg vom 11ten Februar 1853 (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 21) wird hierdurch ferner bekannt gemacht, daß vom 1 sten künftigen 
Monats an als weitere Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Wein, Obstmost, Brannt- 
wein, Bier und Malz, die durch die Württembergischen Grenzorte 
Röthenbach, Cameralamts und Oberamts Oberndorf, 
Dürrenmettstetten, 
Leinstetten, 
Sulz, 
Vöhringen, 
Rosenfeld, 
Binsdorf, E 
Aschhausen, Ü Cameralamts Schönthal und Oberamts Künzelsau, 
Cameralamts und Oberamts Sulz, 
Westernhausen, 
führenden Straßen eröffnet, dagegen die in dem unterm 1 #ten Februar dieses Jahres be- 
kannt gemachten Verzeichnisse aufgeführten Uebergangsstationen Röthenberg, Cameralamts 
und Oberamts Oberndorf, als entbehrlich wieder aufgehoben worden sind. 
Dresden, am 29sten August 1853. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Schäfer. 
59) Verordnung, 
den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate 
betreffend; 
vom gten September 1853. 
In Folge einer unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten getroffenen Vereinbarung wird, mit 
Allerhöchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, daß die Erhebung des Eingangs— 
1853. 32
	        
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