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58) Bekanntmachung,
die Uebergangsstraßen für Getränke und Malz im Königreiche Württemberg
betreffend;
vom 29sten August 1853.
Uhter Beziehung auf die Bekanntmachung wegen der Uebergangsstraßen für Getränke
und Malz im Königreiche Württemberg vom 11ten Februar 1853 (Gesetz= und Ver-
ordnungsblatt Seite 21) wird hierdurch ferner bekannt gemacht, daß vom 1 sten künftigen
Monats an als weitere Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Wein, Obstmost, Brannt-
wein, Bier und Malz, die durch die Württembergischen Grenzorte
Röthenbach, Cameralamts und Oberamts Oberndorf,
Dürrenmettstetten,
Leinstetten,
Sulz,
Vöhringen,
Rosenfeld,
Binsdorf, E
Aschhausen, Ü Cameralamts Schönthal und Oberamts Künzelsau,
Cameralamts und Oberamts Sulz,
Westernhausen,
führenden Straßen eröffnet, dagegen die in dem unterm 1 #ten Februar dieses Jahres be-
kannt gemachten Verzeichnisse aufgeführten Uebergangsstationen Röthenberg, Cameralamts
und Oberamts Oberndorf, als entbehrlich wieder aufgehoben worden sind.
Dresden, am 29sten August 1853.
Finanz-Ministerium.
Behr. Schäfer.
59) Verordnung,
den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate
betreffend;
vom gten September 1853.
In Folge einer unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten getroffenen Vereinbarung wird, mit
Allerhöchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, daß die Erhebung des Eingangs—
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