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61) Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse der Parochie Niederschönau;
vom 18ten August 1853.
Dee Gesammtministerium, während der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit Aller-
höchstem Auftrage versehen, hat die nachgesuchte Genehmigung zu Errichtung einer Spar-
casse für die Parochie Niederschönau, welche von sämmtlichen zur gedachten Parochie gehö-
rigen Dorfgemeinden den Einlegern gegenüber vertreten werden und für die unbemittelten
Einwohner in gedachter Parochie und den Nachbarorten bestimmt sein soll, ertheilt, auch
das für diese Anstalt entworfene Regulativ unter Bewilligung der in 66 1 4, 15 und 18
enthaltenen Rechtsvergünstigungen dergestalt bestätigt, daß dessen Inhalte in allen Punkten
genau nachzugehen ist.
Hierüber ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
unter Siegel und Unterschrift des Gesammtministeriums ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 Sten August 1853.
Im Allerhöchsten Auftrage:
Das Gesammtministerium.
Dr. Zschinsky.
Roßberg.
Regulativ
für die Sparcasse der Parochie Niederschönau.
ꝛc. ꝛc.
Verfahren bei & 4. Rückzahlungen erfolgen nur an den Ueberbringer des Einlage= und Quittungs—
borloren geen buchs. Geht ein Einlage= und Quittungsbuch verloren, so ist der Verlust sofort vom Ei-
u. Quittungs- genthümer dem Rechnungsführer anzuzeigen. Die Deputation macht den Verlust mit An-
büchern. gabe der Nummer und des Namens, auf welchen das Buch ausgestellt ist, in den in Frei-
berg erscheinenden Localblättern bekannt, und fordert den etwaigen Inhaber auf, binnen
drei Monaten seine Ansprüche geltend zu machen. Vor Ablauf dieser Frist werden weder
Capital noch Zinsen ausgezahlt. Wird das Buch von einem anderen, als dem, welcher den