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Abgabensätze Für
nach dem 14. Thalerfuß nach dem vur " —
Beuennung der Gegenstände. i eemm 910 Onse, deren
zollun beim beim Brutto-Gewicht:
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr. Rthir.] Nor. r. 1 Pfund.
l
echt); Bänder, ganz oder theilweise
aus Seide; endlich obige Waaren
aus Floretseide (bourre de soie),
oder Seide und Floretseide . . . 1 Centr. 110 192 30 3
c) Alle obigen Waaren, in welchen au-
ßer Seide und Floretseide auch andere
Spinnmaterialien: Wolle oder andere
Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein—
zeln oder verbunden enthalten sind,
mit Ausschluß der Gold- und Sil—
berstoffe, sowie der Bänder .. . 1I1 Centr. 55 96 15 iP in Fisten
31Seife:
a) Grüne, schwarze und andere Schmier-
sefe . ... 1 Centr . 1 45
b) Gemeine weiße 1 Centr.t9 5 50 |15 in Kisten.
0) Feine, in Täfelchen, Kugeln, Büch- in Ballen.
sen, Krügen, Töpfen u. s. w. 1 Centr,0 17 30 16 in Kisten.
32Spielkarten von jeder Gestalt und Größe,
in sofern sie in einzelnen Vereinsstag-
ten zum Gebrauche im Lande einge-
führt werden dürfen, und unter Be.
rücksichtigung der besonderen Stem-
pel- und Control-Vorschriften 1 CentrZ. 170
Anmerk. 1. Werden dergleichen zum Durchgange
angemeldet, so wird die Durchgangs-
abgabe erhoben.
2. Deren Einführung ist im Königreiche
Sachsen verboten.