Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

  
  
  
  
  
(241) 
Abgabensätze Für 
nach dem 14. Thalerfuß nach dem vur " — 
Beuennung der Gegenstände. i eemm 910 Onse, deren 
zollun beim beim Brutto-Gewicht: 
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. 
Rthlr.] Ngr. Rthir.] Nor. r. 1 Pfund. 
l 
echt); Bänder, ganz oder theilweise 
aus Seide; endlich obige Waaren 
aus Floretseide (bourre de soie), 
oder Seide und Floretseide . . . 1 Centr. 110 192 30 3 
c) Alle obigen Waaren, in welchen au- 
ßer Seide und Floretseide auch andere 
Spinnmaterialien: Wolle oder andere 
Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein— 
zeln oder verbunden enthalten sind, 
mit Ausschluß der Gold- und Sil— 
berstoffe, sowie der Bänder .. . 1I1 Centr. 55 96 15 iP in Fisten 
31Seife: 
a) Grüne, schwarze und andere Schmier- 
sefe . ... 1 Centr . 1 45 
b) Gemeine weiße 1 Centr.t9 5 50 |15 in Kisten. 
0) Feine, in Täfelchen, Kugeln, Büch- in Ballen. 
sen, Krügen, Töpfen u. s. w. 1 Centr,0 17 30 16 in Kisten. 
32Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, 
in sofern sie in einzelnen Vereinsstag- 
ten zum Gebrauche im Lande einge- 
führt werden dürfen, und unter Be. 
rücksichtigung der besonderen Stem- 
pel- und Control-Vorschriften 1 CentrZ. 170 
Anmerk. 1. Werden dergleichen zum Durchgange 
angemeldet, so wird die Durchgangs- 
abgabe erhoben. 
2. Deren Einführung ist im Königreiche 
Sachsen verboten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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