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Telegraphenbüreaus — Staats-— — wem die Cntscheidung über Be-
schwerden gegen selbige wegen verweigerter Annahme und Beförderung
von Privatdepeschen zustehen soll ...... .
Telegraphenlinien der Sächsisch-Baherischen Staatseisenbahn — deren
Eröffnung für die allgemeine Staats- und Privat-Correspondenz.
— der Löbau-Zittauer Eisenbahn — werden für die allgemeine Correspon-
denz eröffnet . .......
Telegraphenverein, Deutsch= Oesterreichischer, — Ergänzungen und Ab-
änderungen der in der Beilage O zu der Bekanntmachung vom 29sten
Februar 1852 zusammengestellten Bestimmungen über die Behandlung
der internationalen Correspondenzen dabei .
— — demselben tritt das Großherzogthum * S#twern und
das Großherzogthum Baden bei .
Tharandt-Dresdner Eisenbahn — Coneessionsbedingungen für die zu
deren Erbauung zusammengetretene Actiengesellschaft und Bestätigung
der Statuten der letzteren
Transporteure von Pesangenen — neie Voischriften frris zu beobach
ten haben.
Trauer, s. Landestrauer.
u.
Uebergangsabgaben — Uebersicht darüber, wie dieselben in denjenigen
Zollvereinsstaaten, wo auf die Production oder Zubereitung gewisser
eigener Erzeugnisse Steuern gelegt sind, von gleichnamigen Erzeugnissen
anderer Vereinsländer dermalen erhoben werden
Uebergangssteuer, von dem aus Hannover, Oldenburg und Schaumburg-
Lippe nach Sachsen übergehenden Biere und Branntweine zu entrichtende,
— deren Höhe ...
—-—aufwelchenStraßendieEinfuhrvonWein,Obstmost,Brannt-
wein, Bier und Malz nach dem Königreiche Württemberg erfolgen soll
Untersuchungen, strafrechtliche, — Uebereinkunft mit der Fürstl. Reußi—
schen älterer und jüngerer Linie, der Herzogl. Sachsen-Altenburgischen,
der Kurfürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Weimarischen und
Herzvgl. Sachsen- Coburg= Gothaischen Negierung wegen koftenfreler
Erledigung von Requisitionen darin
Unterthanen, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende, hülfsbe—
dürftige, erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Königl. Bayerischen
und Großherzogl. Badenschen Regierung zu dem zu Eisenach am 11ten
Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abgeschlossenen
Staatsvertrage über deren gegenseitige Verpflegung und Beerdigung
(27 April
128 Juni
9 Jan.
24 April
1853.
28 Dec.
1854.
(5 April
113 Juni
26 Jan.
(4 Aug.
4 Oct.
17 Oct.
23 Jan.
29 April
Seite.
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Paragraph.