Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(XXIII ) 
  
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Telegraphenbüreaus — Staats-— — wem die Cntscheidung über Be- 
schwerden gegen selbige wegen verweigerter Annahme und Beförderung 
von Privatdepeschen zustehen soll ...... . 
Telegraphenlinien der Sächsisch-Baherischen Staatseisenbahn — deren 
Eröffnung für die allgemeine Staats- und Privat-Correspondenz. 
— der Löbau-Zittauer Eisenbahn — werden für die allgemeine Correspon- 
denz eröffnet . ....... 
Telegraphenverein, Deutsch= Oesterreichischer, — Ergänzungen und Ab- 
änderungen der in der Beilage O zu der Bekanntmachung vom 29sten 
Februar 1852 zusammengestellten Bestimmungen über die Behandlung 
der internationalen Correspondenzen dabei . 
— — demselben tritt das Großherzogthum * S#twern und 
das Großherzogthum Baden bei . 
Tharandt-Dresdner Eisenbahn — Coneessionsbedingungen für die zu 
deren Erbauung zusammengetretene Actiengesellschaft und Bestätigung 
der Statuten der letzteren 
Transporteure von Pesangenen — neie Voischriften frris zu beobach 
ten haben. 
Trauer, s. Landestrauer. 
u. 
Uebergangsabgaben — Uebersicht darüber, wie dieselben in denjenigen 
Zollvereinsstaaten, wo auf die Production oder Zubereitung gewisser 
eigener Erzeugnisse Steuern gelegt sind, von gleichnamigen Erzeugnissen 
anderer Vereinsländer dermalen erhoben werden 
Uebergangssteuer, von dem aus Hannover, Oldenburg und Schaumburg- 
Lippe nach Sachsen übergehenden Biere und Branntweine zu entrichtende, 
— deren Höhe ... 
—-—aufwelchenStraßendieEinfuhrvonWein,Obstmost,Brannt- 
wein, Bier und Malz nach dem Königreiche Württemberg erfolgen soll 
Untersuchungen, strafrechtliche, — Uebereinkunft mit der Fürstl. Reußi— 
schen älterer und jüngerer Linie, der Herzogl. Sachsen-Altenburgischen, 
der Kurfürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Weimarischen und 
Herzvgl. Sachsen- Coburg= Gothaischen Negierung wegen koftenfreler 
Erledigung von Requisitionen darin 
Unterthanen, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende, hülfsbe— 
dürftige, erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Königl. Bayerischen 
und Großherzogl. Badenschen Regierung zu dem zu Eisenach am 11ten 
Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abgeschlossenen 
Staatsvertrage über deren gegenseitige Verpflegung und Beerdigung 
  
(27 April 
128 Juni 
9 Jan. 
24 April 
1853. 
28 Dec. 
1854. 
(5 April 
113 Juni 
26 Jan. 
(4 Aug. 
4 Oct. 
17 Oct. 
23 Jan. 
29 April 
  
Seite. 
100 
148 
17 fg. 
97 fg. 
1fg. 
93 
130 
29 fg. 
158 
193 
179 fg. 
19 
27 fg. 
27 
91 fg. 
95 fg. 
126 fg. 
149 fg. 
163 fg. 
190 fg. 
25 
100 
  
Paragraph.
	        
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