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Graupe — Einstellung der Erhebung des Eingangszolle dafür bis zu
einem gewissen Zeitpunkte.
Gries — die Erhebung des Eingangszolls dofür wird fernerweit eingestellt
Großbritannien, Königreich, — Zusatzvertrag zu der mit der dasigen
Regierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 wegen
gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und un—
befugte Nachbildung
Grubenräumung in Dresden, s. Dresden.
Grütze — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erho-
ben wird .
und -50 othekenbücher — in welcher Weise das von dem
Besitzer eines Grundstücks einem Dritten überlassene Abbaurecht von
Stein-, Braun- und Erdkohlenlagern in selbige einzutragen ist
— — welche Grundsätze bei Consolidation und resp. Eintragung von
Bauergütern in selbige festzuhalten sind
— Verfahren bei Dismembration dieser Güter .
Grundeigenthum, zu Anlegung oder Erweiterung bereits bestehender
Eisenbahnen abzutretendes, — Erpropriationsgesetz hierzt
Grundsteuer — deren Erhebung in den Jahren 1855—1 857
Grundstücke — Modalität der Eintragung des von dem Besitzer einem
Dritten auf seinem Grundstücke überlassenen Abbaurechts von unter-
irdischen Stein-, Braun= und Erdkohlenlagern, ingleichen der an-
derweiten Veräußerungen und Verpfändungen der letzteren in die
Grund= und Hypothekenbücher .
—- bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein-
tragung im Grund= und Hypothekenbuche festzuhalten sind
— Verfahren bei Dismembration dieser Grundstücke
Güter, bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein=
tragung im Grund= und Hypothekenbuche festuhalten sind.
— Verfahren bei Dismembration dieser Güter .
H.
Handel — Aufnahme einer Productions= und Consumtionsstatistik hierüber
Handelslehranstalt in Dresden, s. Dresden.
Handelsreisende — welches anderweite Uebereinkommen zwischen den
Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien
wegen gegenseitiger Behandlung derselben bezuglich der Gewerbe-
steuer getroffen worden ist.
Hausbesitzerverein zu Räumung der Gruben in Dresden, E Dresden.
Hausthiere, mit dem Milzbrande behaftete, — Verbot wider den Genuß
des Fleisches und Gebrauch der Häute derselben
Heilanstalten — Landes- — s. Landes-Heil= und Versorgan=
stalten.
Heilwesen — Bestätigung des Vereins dafür in der Lößnitz
Heimathsscheine, zum Gebrauche im Auslande bestimmte,
bige künftig abzufassen sind ..
Heinrichsorden — Militär- St. — — soll nach dem Ableben des
Inhabers an die Ordenscanzlei zurückgegeben werden .
Grund—
— wie sel—
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