Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(A1AIX ) 
  
Graupe — Einstellung der Erhebung des Eingangszolle dafür bis zu 
einem gewissen Zeitpunkte. 
Gries — die Erhebung des Eingangszolls dofür wird fernerweit eingestellt 
Großbritannien, Königreich, — Zusatzvertrag zu der mit der dasigen 
Regierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 wegen 
gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und un— 
befugte Nachbildung 
Grubenräumung in Dresden, s. Dresden. 
Grütze — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erho- 
ben wird . 
und -50 othekenbücher — in welcher Weise das von dem 
Besitzer eines Grundstücks einem Dritten überlassene Abbaurecht von 
Stein-, Braun- und Erdkohlenlagern in selbige einzutragen ist 
— — welche Grundsätze bei Consolidation und resp. Eintragung von 
Bauergütern in selbige festzuhalten sind 
— Verfahren bei Dismembration dieser Güter . 
Grundeigenthum, zu Anlegung oder Erweiterung bereits bestehender 
Eisenbahnen abzutretendes, — Erpropriationsgesetz hierzt 
Grundsteuer — deren Erhebung in den Jahren 1855—1 857 
Grundstücke — Modalität der Eintragung des von dem Besitzer einem 
Dritten auf seinem Grundstücke überlassenen Abbaurechts von unter- 
irdischen Stein-, Braun= und Erdkohlenlagern, ingleichen der an- 
derweiten Veräußerungen und Verpfändungen der letzteren in die 
Grund= und Hypothekenbücher . 
—- bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein- 
tragung im Grund= und Hypothekenbuche festzuhalten sind 
— Verfahren bei Dismembration dieser Grundstücke 
Güter, bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein= 
tragung im Grund= und Hypothekenbuche festuhalten sind. 
— Verfahren bei Dismembration dieser Güter . 
H. 
Handel — Aufnahme einer Productions= und Consumtionsstatistik hierüber 
Handelslehranstalt in Dresden, s. Dresden. 
Handelsreisende — welches anderweite Uebereinkommen zwischen den 
Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien 
wegen gegenseitiger Behandlung derselben bezuglich der Gewerbe- 
steuer getroffen worden ist. 
Hausbesitzerverein zu Räumung der Gruben in Dresden, E Dresden. 
Hausthiere, mit dem Milzbrande behaftete, — Verbot wider den Genuß 
des Fleisches und Gebrauch der Häute derselben 
Heilanstalten — Landes- — s. Landes-Heil= und Versorgan= 
stalten. 
Heilwesen — Bestätigung des Vereins dafür in der Lößnitz 
Heimathsscheine, zum Gebrauche im Auslande bestimmte, 
bige künftig abzufassen sind .. 
Heinrichsorden — Militär- St. — — soll nach dem Ableben des 
Inhabers an die Ordenscanzlei zurückgegeben werden . 
Grund— 
— wie sel— 
  
Tag. 
24 Sept. 
24 
Sy 
24 
31 
21 
16 
10 
24 
21 
r 
Dec. 
Sept. 
Mai 
Sept. 
Oct. 
Juli 
Aug. 
Mai 
Sept. 
Oct. 
Sept. 
Oct. 
Oct. 
Febr. 
Juli 
Juli 
6 März 
10 
  
Seite. 
593 fg. 
593ä fg. 
648 fg. 
593 fg. 
95 fg. 
629 fg. 
630 
120 fg. 
(312 fg. 
1314 fg. 
95 fg. 
629 fg. 
630 
629 fg. 
630 
622 fg. 
45 fg. 
117 fg. 
124 
37 fg. 
36 
Paragraph. 
1—12 
  
37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.