Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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Gesetzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
2 ZTkes Stück vom Jahre 1855. 
  
  
. 107) Deeret 
wegen Bestctigung der revidirten Statuten der Sächsischen Dampfschifffahrts- 
gesellschaft; 
vom 21sten November 1855. 
De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
umgearbeiteten Statuten der Sächsischen Dampfschifffahrtsgesellschaft die nachgesuchte Be- 
stätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen dieser Statuten, welche an die 
Stelle der bisherigen, unter dem 2ten Februar 1839 bestätigten Statuten treten, allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ertheilt worden. 
Dresden, den 21 sten November 1855. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
108) Verordnung, 
die Anlage von Zweigbahnen der Albertsbahn nach dem Augustusschachte und 
den fiscalischen Kohlenschächten betreffend; 
vom 29sten November 1855. 
N% erfolgter Genehmigung der von dem Directorium der Albertsbahn eingereichten 
Grundrisse für die nach dem Augustusschachte, sowie nach den fiscalischen Kohlenschächten 
im Plauenschen Grunde anzulegenden Zweigbahnen wird auf Grund § 1 unter 3 und 
6 2 und 3 des Gesetzes vom 2ten Juni 1852, die Abtretung von Grundeigenthum für 
innenbemerkte Eisenbahnanlagen betreffend, (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 
1855. 94
	        
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