Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(M ) 
  
Militärstrafsachen — inwieweit die Bestimmungen der Strafproceßordnung 
vom 1 1ten August 1855 und der dazu gehörigen Ausführungsverord- 
nung vom Zlsten Juli 1856 auf das Verfahren in selbigen Anwendung 
leiden 
Münchener Roth, ursenikhaltige Farbe, — Verbot wider veren Verwendung 
zum Färben und Bemalen der Conditor-, Zuckerbäcker= und Vfeffer- 
küchlerwaaren, ingl. der Kinderspielwaaren“ ... . 
N. 
Nachdruck — Vertrag mit der Kaiserlich Französischen Regierung über den 
gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken 
der Kunst gegen selbigen ............ 
Nachdrucke Französischer Werke, in Belgien angefertigte, — welche Gattungen 
derselben in hiesigen Landen unbehindert verkauft werden können 
Naunhof — Bestätigung der Statuten der daselbst errichteten Sparcasse 
Niederlande, Königreich, — Uebereinkunft mit der dasigen e wegen 
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern . .. 
O. 
Oberkriegsgericht — dessen Zusammensetzung 
— in welchen Strafrechtsfällen dasselbe zu Ertheilung von aninihn 
Entscheidungen competent ist . 
Oberlandesgerichte, Oesterreichische, — Verzeichniß über selbige .. 
Ober-Ottendorf, Rittergut, — dasselbe wird rücksichtlich der Lehns= und 
Hypothekenangelegenheiten dem Wopellationsgerichte zu Dresden, als 
Lehnshof, überwiesen . .. 
Oederan, Stadt, — Eröffnung einer r Anleihe. für selbige 
Oesterreich, Kaiserreich, — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verord- 
nung vom 30sten October 1852 veröffentlichten Uebereinkunft mit der 
dasigen Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung der Gendar- 
merie bei Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen 
Staates und wegen Verwendung der Gendarmen bei Feuers= und 
Wassersnoth auf dem Gebiete des anderen Staates . 
— Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen Aufhebung des in 
Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerksnutzungen in den 
Böhmischen Bergrevieren Platten und Gottesgabe zeither bestandenen 
Rechtsverhältnisses 
Oesterreichisch-Deutscher Postvereinsvertrag vom 5ten December 
1851 — Nachtrag daut 
Oesterreichische Gerichte — Anweisung der diesseitigen Gerichte, bei vor- 
kommendem Schriftenwechsel mit selbigen sich unmittelbar an die Tri- 
bunale erster Instanz zu wenden ... « . 
— Verzeichniß über die dasigen Oberlandesgerichte 
Organisationsgesetz, s. Behörden. 
Ottendorf, (. Berthelsdorf — Ober-Ottendorf. 
  
  
  
  
Tag. 
25 Sept. 
24 Juli 
6 Juni 
17 Nov. 
16 Dee. 
17 Juli 
25 Sept. 
= 
26 Sept. 
25 Sept. 
28 Oct. 
15 Oct. 
18 Oct. 
2 April 
26 Sept. 
r * 
  
Seite. 
337 fg. 
185 (g. 
109 fg. 
403 fg. 
470 fg. 
143 fg. 
337 
340 
384 fg. 
369 fg. 
402 fg. 
388 fg. 
397 g. 
26 fg. 
384 fg. 
  
  
Paragraph. 
3—13