Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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halben Bergwerksnutzung in den Bergrevieren Platten und Gottesgabe an K. K. Oester- 
reichische Cassen etwa abzuführen oder abrechnen zu lassen gehabt hätte, oder welche aus 
diesem Titel K. K. Oesterreichischer Seits von der Krone Sachsen angesprochen werden 
könnten. 
Insbesondere verzichtet die K. K. Oesterreichische Regierung hiermit ausdrücklich auf 
den Rückersatz jeder Forderung, welche dieselbe aus den Rechnungen über die Verwaltung 
der gemeinschaftlichen Bergwerksnutzung in den Bergrevieren Platten und Gottesgabe bis 
zum Tage der Auswechselung der gegenwärtigen Ministerialerklärung an die Krone Sachsen 
zu stellen berechtigt gewesen wäre, es mag dieselbe ganz oder theilweise bereits liquidirt 
sein oder nicht. 
Art. 6. Beide Theile erkennen und erklären sonach das nach den sub 1 genannten 
Titeln in Bezug auf die Gemeinschaftlichkeit der Bergwerksnutzung der Königlich Böhmi- 
schen Bergreviere Platten und Gottesgabe und in Bezug auf die damit zusammenhängenden 
Leistungen bestandene Rechtsverhältniß für erloschen. 
Zu dessen Urkund ist mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs von Sachsen gegen- 
wärtige 
Ministerialerklärung 
ausgefertigt und mit dem Königlichen Insiegel versehen worden. 
Dresden, am 30sten September 1856. 
Königliche Sächsische Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Finanzen. 
Freiherr von Beust. Behr. 
  
  
. 89) Bekanntmachung, 
die Eröffnung von Telegraphenvereinsstationen zu Tharand, Freiberg, Glauchau, 
Meißen, Gera, Annaberg, Roda, Jena und Weimar betreffend; 
vom öten November 1856. 
Naem die zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenver= 
eins neuerrichteten Telegraphenvereinsstationen zu Tharand und Freiberg am 1 5ten Juli 
dieses Jahres, zu Glauchau am üsten August dieses Jahres, zu Meißen am isten Sep- 
tember dieses Jahres, zu Gera am 22sten und zu Annaberg am 29sten September dieses 
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