Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(313) 
  
  
  
odurnal 
ink eingezahlten Einlagen. 
IX. X. XI. XII. XIII. 
Betrag Erworbene Altersreneen Gebühren]Benennung Tag 
der Einzahlung * für der der 
ß * Gnpital- zaegeb einrechnenden Zurücksendung Bemerkungen. 
mi mi mit Lapital- mit Naptlalsgegebene Provinzial- der Einlage- 
lpital= Capital- Verzicht. Vorbehalt.Einlagebüche » 
rzicht. Vorbehalt. Tarif I. Tarif II. gebüch einnahme. bücher. 
Thlr. Thlr. Thlr. Ngr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ch der Vorschrift § 12, Absatz 1 und 2 der Ausführungsverordnung berechnet und sodann nach Maaßgabe der Data in Spalte 
olgt erst nach vorgängiger Prüfung der Rentenauswürfe Seiten des hierzu beauftragten Beamten der Altersrentenbank. Vergl. 
26 mit jedem neuen Jahre wieder von Nummer 1 anzufangen. 
50“ 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.