Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
10 Stück vom Jahre 1861. 
  
  
  
M 72) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Mülsen St. Jacob; 
vom Zten Juni 18614. 
Nacdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 9§ 15 und 31 
sub b der Statuten des Vorschußvereins zu Mülsen St. Jacob enthaltenen Rechtsvergün- 
stigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese 
Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genan 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 3ten Juni 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
  
Demuth. 
Statut 
des Vorschußvereins zu Mülsen St. Jacob. 
2c. 2c. 
* 15. Die Namen des Directors, des Cassirers und des Schriftführers, sowie ihrer 
Stellvertreter, ingleichen jeder in der Person eines der Genannten eintretende Wechsel sind 
durch das Directorium öffentlich bekannt zu machen (§ 6). Diese Bekanntmachung vertritt 
die Stelle der Legitimation. 
rc. E 
1864. 36
	        
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