Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— XXNI. — 
  
Statuten der Sächsischen Rückversicherungsgesellschaft 
des Bezirksarmenvereins zu Voigtsberg 
— des Gewerbevereins zu Wechselburg 
— des Brandversicherungsvereins zur Weintraube 
— des Bezirksarmenvereins zu Wiesenburg 
— der Wildenfelser Begräbnißcasse 
— für die Societätsbrauerei zu Zitto. 
— des Spar= und Vorschußvereins zu Zittau 
—– füuür die Braugenossenschaft zu Zwickkau 
— der Wittwen= und Waisencasse der Bürgerschullehrer Zwickaus 
— des Zwickau-Lugauer Steinkehlenbauvereins — Nachtrag dazu 
Steinkohlenactienverein, erzgebirgischer, — Genehmigung einer essent- 
lichen Anleihe für selbigen . ...... . 
Steinkohlenbauverein Gottes Segen zu Lugau — Bestätigung 
eines Nachtrags zu den Statuten desselben 
— Zumickau-Lugauer, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten 
desselben . 
Stempelabgabe — inwieweit den Vorschußvereinen zu Wilsdruff und 
Löbau, den Vorschuß= und Creditvereinen zu Radeburg und Frohburg 
und dem Creditvereine zu Colditz eine Befreiung hiervon gestattet ist 
— Verzicht des Vorschußvereins zu Frankenberg auf die ihm bewilligte 
Befreiung hiervon 
— inwieweit dem Vorschußvereine zu Neustadt bei Stolpen, dem Credit- 
vereine zu Groitzsch und dem Credit= und Sarvereine für Aue und 
Umgegend eine Befreiung hiervon gestattet ist 
— inwieweit dem Vorschußvereine zu Mülsen St. Jacob eine Befreiung 
hiervon gestattet ist 
Stempelpapier — Gebühren und Verwendung desselben bei Ausfertigung 
kirchlichen Zeugnissen in Heimath= und Staatsangehörigkeits- 
achen . 
Stempelung und Aichung von Tafelwaagen durch die Aichämter — wird 
unter gewissen Bedingungen gestattet 
Steuern auf Nachtigallen . 
— von dem Regalbergbaue zu erhebende, — Geset hierüber. 
—— tritt mit dem Anfange des Jahres 1865 in Wirksamkeit 
—— — Ausführungsverordnung dazu 
Stolgebühren — Ausführung der wegen Aufhebung des Parochialzwangs 
in Bezug auf dieselben in den gemischten Parochieen des Markgraf- 
thums Oberlausitz ergangenen Allerhöchsten Verordnung vom 15ten 
Juli 1863 . 4 
Stollberg, Gerichtsamt, ist als Gerichtsbehörde erster Instanz für das Weiber- 
arbeitshaus zu Hoheneck anzusehen . . 
Sträflinge — Notizen bei deren Einlieferung in die Strafanstalten .. 
Strafanstalt für Frauenspersonen, auf dem Schlesse vohenec bei Sbolberg 
errichtete, — deren Eröffnung 
Strafanstalten, s. Sträflinge. 
Strafgesetzbuch, s. Militärstrafgesetzbuch. 
— (. Zinsbeschränkungen. 
  
Tag. 
2 März 
30 April 
18 Oct. 
22 Oct. 
5 Nov. 
13 Julie 
25 Mai 
9 Sept. 
27 Febr. 
2 Juni 
14 Jan. 
15 Dec. 
1863. 
8 Febr. 
14 Jan. 
2 Jan. 
22 März 
4 Aug. 
7 Sept. 
9 Dec. 
15 April 
1 Dec. 
10 Oct. 
10 Oct. 
6 Dec. 
26 Jan. 
  
9 Dec. 
9 März 
9 Dec. 
  
Seite. 
166 
186 fg. 
345 fg. 
358 fg. 
352 
263 
196 
295 fg. 
165 
230 fg. 
39 
223 fg. 
47 
39 
1 fg. 
170 
269 
294 fg. 
491 fg. 
182 fg. 
404 fg. 
338 fg. 
339 
422 fg. 
40 fg. 
493 
166 fg. 
492 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—3 
1—10 
1—12
	        
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