Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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& 42. Bekanntmachung, 
die Staatseisenbahnverwaltung zu Zschopau betreffend; 
vom 3. April 1867. 
Dee nach der Bekanntmachung vom 1 8. Januar vorigen Jahres (Seite 24 des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1866) an der Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn 
errichtete Eisenbahnexpedition zu Zschopau ist zu einer 
„Eisenbahnverwaltung“ 
erhoben worden. 
Dresden, am 3. April 1867. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Schimpff. 
Schreiner. 
  
43. Bekanntmachung, 
den evangelisch-lutherischen Verein für weibliche Diaconie in Dresden betreffend; 
vom 3. April 1867. 
Nem Se. Majestät der König Allergnädigst geruht haben, dem evangelisch-lutherischen 
Vereine für weibliche Diaconie in Dresden die im § 20 seiner Statuten enthaltene Rechts- 
vergünstigung zu bewilligen, der zu Folge zur Legitimation des Vorsitzenden und der übrigen 
Mitglieder des Vereinsvorstands die Bezugnahme auf die im § 15 der Statuten vorgeschriebene 
öffentliche Bekanntmachung der Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter im Dresdner 
Anzeiger genügen soll, so ist nunmehr mit der Bestätigung der beregten Statuten, bei gleich- 
zeitiger Verleihung der Eigenschaften und Rechte einer juristischen Person an den genannten 
Verein, verfahren worden, was unter dem Bemerken, daß der Verein seinen Gerichtsstand vor 
dem Gerichtsamte der Stadt Dresden hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 3. April 1867. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
15“
	        
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