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Geseß-und Verordunungsblatt
für das Königreich Sachsen.
10. Stück vom Jahre 1867.
/& 55. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der Dresdner allgemeinen Kranken= und
Begräbnißcasse für Gewerbsgehülfen und Lehrlinge;
vom 15. April 1867.
Necheem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im letzten Ab-
schnitte von & 7 der Statuten der Dresdner allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für
Gewerbsgehülfen und Lehrlinge enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst ge-
ruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt,
daß den Bestimmungen derselben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 15. April 1867.
- Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitzz.
Fromm.
Statuten
der Dresdner allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für Gewerbsgehülfen
und Lehrlinge.
2c. 2c.
S 7. 2c 20. Wahl des
Der Name des Vorsitzenden und des Cassirers, sowie die Namen der Stellvertreter sind Vorstandes.
im Dresdner Anzeiger sofort nach erfolgter Wahl zu veröffentlichen.
Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation.
2c. 20.
1867. 19