Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Der Unterzeichnete trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhr des Bieres auf Grund 
der dießfälligen Bescheinigungen die zugesagte Steuervergütung zu gewähren und versichert zu 
dem Ende, daß das unten angemeldete Bier in seiner Brauerei gebraut ist und zu 122 
Dresdner Kannen desselben nicht unter 50 Pfd. Malzschrot verwendet sind. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Angabe des Versenders. Revisionsbefund. 
Der einzelnen Gebinde Der einzelnen Gebinde Bemerkungen über 
T- 
lt lt a) probeweise Ermittelung des Inhalts der 
lauz Marke Inbatt Brutto- und. mhan. Brutto- Gebinde, 
fendee und zeichnung Gewicht Regi= zeichnung Gewichtb) wegen Anlegung des Verschlusses, 
1 4 der sters der Jc) wegen Ausfertigung eines Uebergangs- 
6 Biersorte. Ctr. Pfd.. ,# Biersorte. Ctr. Pfd. scheins. 
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Summa 
(inBuchstaben)........ 
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Die Richtigkeit der Ermittelungen bescheinigen 
N., den ten 
Die Revisions-Beamten: 
  
  
N., den ten 
JN., Brauereibesitzer. 
  
N. J. 
Vorstehende Anmeldung ist im Anmelde-Register unter V. eingetragen. Hierbei 
wird bescheinigt, daß dem Declaranten von der Zoll= und Steuer-Direction für 18. ein 
Zusageschein zum Bezuge der Braumalzsteuer-Vergütung unter VW. ertheilt worden ist. 
N., den . . ten 
(Firma.) 
l. 
(Stempel.) (Unterschrift.)
	        
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