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B.
C.
An der Grenze gegen das
Zollvereins-Ausland
sind zur Abfertigung des aus dem Gebiete der Branntweinsteuer-Gemeinschaft mit
dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins, sowie zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigungen?) befugt:
alle an der Zollvereins-
außerdem die
An der Binnengrenze gegen
die der Branntweinsteuer-Ge-
meinschaft nicht angehörigen
Zollvereinsstaaten oder
Theile der letzteren
alle an der Bin-
nengrenze gele-
außerdem die
Im Innern
der in Brannt-
weinsteuer-Ge-
meinschaftstehen-
den Staaten sind
zur Abfertig-
ung7) des mit
dem Anspruche
auf Steuerver-
gütung ausge-
henden Brannt-
Bemerkungen.
grenze gelegene Hauptämter, Nebenämter em. Unterstellen weins befugt
nämlich: zu- gene eich zu: die Aemter zu:
1. 2. 3. 1 4. 5. 6.
Rügenwalde *) Siehe zu Anfang.
Colbergermünde
Swinemünde
Wolgast
Stralsund ·
Tribsees r
Demmin
Anclam
5) Bezirk der Provinzial-
Steuerdirection zu
Breslau. .
Landsberg O.,S. Bodzanowitz 6 Ratibor
Myslowitz Cissau Breslau
Neustadt O./S. Oswiegim Görlitz
Mittelwalde Oesterreich.= E
Liebau Oderberg
Klingebentel
Seidenberg
6) Provinz Brandenburg.
a. Specialbezirk von
Berlin.
Berlin,
Hauptsteuer—
amt für aus—
ländische Ge-
genstände.
b. Bezirk der Regier—
ung zu Potsdam.
Gransee Meyenburg Wittenberge
(Bahnhofs-
Zoll-Expe-
dition)