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B.
An der Grenze gegen das
Zollvercins-Ausland
sind zur Abfertigung des aus dem Gebiete der Branntweinsteuer-Gemeinschaft mit
dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins, sowie zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigungen?) befugt:
alle an der Zollvereins-
außerdem die
An der Binnengrenze gegen
die der Branntweinsteuer-Ge-
meinschaft nicht angehörigen
Zollvereinsstaaten oder
Theile der letzteren
. l
alle an der Bin- außerdem die
nengrenze gele-
Im Innern
der in Braunt-
weinsteuer-Ge-
meinschaft stehen-
den Staaten sind
zur Abfertig-
ungs) des mit
dem Anspruche
auf Steuerver-
gütung ausge-
henden Brannt-
Bemerkungen.
grenze gelegene Hauptämter, Nebenämter gene Hauptäm- Unterstellen zweins beluge,
nämlich: zu: ter, nämlich: zu: *
1. 2. 3. 1 4. 5. 2
Kaldenkirchen Cöln, Haupt- *) Siehe zu Anfang.
Malmedy uren 1or **) Bes chränu kte Abfertigungs-
Saarbrücken Befugnif (für Versendungen
Wassenberg Rhein- von künstlichem Rum aus
Trier berg*), Cölnz.
)Beschränkte Abfertig-
ungs-Befugnißtfür Liqueur-
ausfuhren aus Rbeinberg).
II. Sachsen.
Zittan Reichenberg Plauen Hof##) Löban gan gungle ich Perr
Schandau Veitersreuth Bautzen «
Pirna Dresden
Marienberg Meißen
Annaberg Riesa
Eibenstock Freiberg
Chemnitz
Glauchau
Zwickau
Leipzig
Grimma
III. Thüringischer Verein.
Koburg Creuzburg
Eisenach
Berka a’W.
Vacha
Geisa
Römhild
Meiningen
ihten- auiscehet. chen un-
fels 4K amt in Bayern.