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Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und offentlichen Unterrichts aus-
gefertigt worden.
Dresden, am 31. August 1867.
Ministerium des Cultus und oöffentlichen
Unterrichts.
Frhr. v. Falkenstein.
Oausmann.
Statuten
des Kleinfinder-Bewahranstaltsvereins zu Mittweida.
-* **e 2cC.
15. Die Namen des Vorstehers und Cassirers sind sofort nach ihrer Wahl, beziehend-
lich nach jedem Wechsel, in dem Amtsblatte der im § 20 genannten Gerichtsbehörde bekannt
zu machen und genügt diese Bekanntmachung zu ihrer Legitimation.
2c. 2c. ꝛc.
* 20. Der Verein 2c. 2c. hat seinen Sitz in Mittweida und seinen Gerichtsstand vor
der Gerichtsbehörde über diese Stadt.
ꝛc. ꝛc. ꝛc.
MÆ 105. Decret
wegen Bestätigung des Einquartierungs-Regulativs für die Stadtgemeinde
Wurzen;
vom 5. September 1867.
N Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die in 9§ 15, 37
und 40 des Einquartierungs-Regulativs für die Stadtgemeinde Wurzen enthaltene Rechts-
vergünstigung einer kurzen Verjährung für Ansprüche aus Einquartierungen u. s. w. Aller-
gnädigst zu bewilligen geruht haben, und hierauf mit Genehmigung des Kriegsministeriums
unter dem 12. Juli dieses Jahres von Seiten der Kreisdirection zu Leipzig die Beslätigung