Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Gesectz· und Verordnungsblalf 
für das Königreich Sachsen. 
21. Stück vom Jahre 1867. 
  
  
107. Deeret 
wegen Bestätigung der revidirten Statuten der Sparcasse des plauenschen Grundes:; 
vom 10. September 1867. 
N das unterm 26. August 1861 (Seite 175 des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1861)0 bestätigte Regulativ für die Sparcasse des plauenschen Grundes revidirt 
worden ist und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 15 der 
für diese Sparcasse aufgestellten neuen Statuten enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern die nurgedachten Statuten 
dergestalt bestätigt, daß den Bestimmungen derselben, welche an die Stelle des bisherigen 
Regulativs treten, allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 0. September 1867. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Körner. 
  
Strauß. 
Statuten 
der Sparcasse des plauenschen Grundes. 
2C. 2C. 
§ 115. Die Namen der Ausschuß= und Directorialmitglieder, resp. deren Stellvertreter, Legitimation 
sowie des Cassirers und dessen Stellvertreters, wenn ein solcher gewählt wird, sind durch das #er Obertas“ 
Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts Döhlen zu veröffentlichen und sind die betreffenden schußmitglie- 
Personen als solche dadurch für legitimirt zu achten. n 7———- 
ꝛc. c. 
1867. 38
	        
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