Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

— 307 — 
eine Ueberfüllung des Kessels mit Wasser zu vermeiden, weil daraus, namentlich wenn die 
Dämpfe zum Betriebe einer Dampfmaschine verbraucht werden, leicht Schäden anderer Art 
entstehen können. 
5. Kommen die Speiseapparate eines Kessels während des Betriebs dergestalt in Un— 
ordnung, daß das für den Kessel erforderliche Speisewasser nicht mehr zugeführt werden kann, 
dann ist die Beheizung sofort zu unterbrechen und so lange auszusetzen, bis dem Fehler 
abgeholfen ist. 
Sollte es dem Heizer trotz aller Vorsicht begegnen, daß der Wasserspiegel unter den 
zulässig tiefsten Stand herabsinkt, so ist die unterbrochene Speisung keinenfalls wieder 
herzustellen, vielmehr das Feuer sofort vom Roste zu entfernen und die Dampfabführung 
zuerst mittelst der Probirhähne und sodann durch langsames Oeffnen des Dampfausblase— 
ventils oder eines Sicherheitsventils zu bewirken. 
Die Unterlassung dieser Vorsichtsmaßregel ist schon oft die Ursache von Explosionen 
geworden, denn Kessel, deren Wandungen infolge Wassermangels theilweise überhitzt sind, 
erzeugen bei jäher Zuführung von Wasser in Kurzem so viel Dampf von hoher Spannung, 
daß die Festigkeit des Kesselmaterials überschritten werden kann. 
6. So lange ein Dampfkessel noch Dampf erzeugt, also auch, so lange im Falle der 
Nichtabführung des Dampfes die Spannung desselben noch im Steigen ist, darf der Heizer 
seinen Posten nicht verlassen. Es ist ebenso dem Heizer nicht gestattet, sich während 
der Frühstücks-, Mittags= und Vesperzeit vom Kessel zu entfernen. Anderen Arbeitern darf 
das Kesselhaus nicht als Durchgang oder gar als Aufenthaltsort dienen. Auch ist es unstatt- 
haft, wenn der Heizer irgend eine seiner Obliegenheiten einem anderen Arbeiter, wenn auch 
nur vorübergehend, überträgt. v 
Der Heizer hat dafür zu sorgen, daß das Kesselhaus frei von Dingen bleibt, welche die 
Arbeit hindern oder die Gefahr einer Explosion oder eines Brandes vermehren könnten. 
7. Bei eingemauerten Kesseln werden gegen das Ende der Arbeitszeit die aufgegebenen 
Brennstoffmengen so weit vermindert, daß eben nur die für die Verwendung des Dampfes 
gerade erforderliche Dampfspannung erhalten bleibt; auch ist es rathsam, die Kesseltemperatur 
durch Anstellung der Speisepumpe herabzuziehen, damit nach Schluß der Dampfabführung 
der Druck im Kessel nicht zu hoch ansteigt. 
8. Mit dem Schlusse der Arbeitszeit reinigt der Heizer den Rost, entfernt Asche und 
Schlacken und verschließt den Zugschieber, sowie die Ofen= und Aschenfallthüren. Er hat 
nachzusehen, daß keine brennbaren Gegenstände auf dem Kessel liegen und er darf seinen Platz 
erst dann verlassen, wenn die Dampfspannung nur noch eine sehr geringe Zunahme erfährt. 
9. In angemessenen Zwischenräumen sind alle Dampfkessel unter Mitwirkung des Heizers 
von Schlamm und Kesselstein, sowie die Rauchcanäle von Ruß und Flugasche zu reinigen. 
Nächst dem Maschinisten, wenn ein solcher vorhanden ist, liegt es dem Heizer ob, bei dieser
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.