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eine Ueberfüllung des Kessels mit Wasser zu vermeiden, weil daraus, namentlich wenn die
Dämpfe zum Betriebe einer Dampfmaschine verbraucht werden, leicht Schäden anderer Art
entstehen können.
5. Kommen die Speiseapparate eines Kessels während des Betriebs dergestalt in Un—
ordnung, daß das für den Kessel erforderliche Speisewasser nicht mehr zugeführt werden kann,
dann ist die Beheizung sofort zu unterbrechen und so lange auszusetzen, bis dem Fehler
abgeholfen ist.
Sollte es dem Heizer trotz aller Vorsicht begegnen, daß der Wasserspiegel unter den
zulässig tiefsten Stand herabsinkt, so ist die unterbrochene Speisung keinenfalls wieder
herzustellen, vielmehr das Feuer sofort vom Roste zu entfernen und die Dampfabführung
zuerst mittelst der Probirhähne und sodann durch langsames Oeffnen des Dampfausblase—
ventils oder eines Sicherheitsventils zu bewirken.
Die Unterlassung dieser Vorsichtsmaßregel ist schon oft die Ursache von Explosionen
geworden, denn Kessel, deren Wandungen infolge Wassermangels theilweise überhitzt sind,
erzeugen bei jäher Zuführung von Wasser in Kurzem so viel Dampf von hoher Spannung,
daß die Festigkeit des Kesselmaterials überschritten werden kann.
6. So lange ein Dampfkessel noch Dampf erzeugt, also auch, so lange im Falle der
Nichtabführung des Dampfes die Spannung desselben noch im Steigen ist, darf der Heizer
seinen Posten nicht verlassen. Es ist ebenso dem Heizer nicht gestattet, sich während
der Frühstücks-, Mittags= und Vesperzeit vom Kessel zu entfernen. Anderen Arbeitern darf
das Kesselhaus nicht als Durchgang oder gar als Aufenthaltsort dienen. Auch ist es unstatt-
haft, wenn der Heizer irgend eine seiner Obliegenheiten einem anderen Arbeiter, wenn auch
nur vorübergehend, überträgt. v
Der Heizer hat dafür zu sorgen, daß das Kesselhaus frei von Dingen bleibt, welche die
Arbeit hindern oder die Gefahr einer Explosion oder eines Brandes vermehren könnten.
7. Bei eingemauerten Kesseln werden gegen das Ende der Arbeitszeit die aufgegebenen
Brennstoffmengen so weit vermindert, daß eben nur die für die Verwendung des Dampfes
gerade erforderliche Dampfspannung erhalten bleibt; auch ist es rathsam, die Kesseltemperatur
durch Anstellung der Speisepumpe herabzuziehen, damit nach Schluß der Dampfabführung
der Druck im Kessel nicht zu hoch ansteigt.
8. Mit dem Schlusse der Arbeitszeit reinigt der Heizer den Rost, entfernt Asche und
Schlacken und verschließt den Zugschieber, sowie die Ofen= und Aschenfallthüren. Er hat
nachzusehen, daß keine brennbaren Gegenstände auf dem Kessel liegen und er darf seinen Platz
erst dann verlassen, wenn die Dampfspannung nur noch eine sehr geringe Zunahme erfährt.
9. In angemessenen Zwischenräumen sind alle Dampfkessel unter Mitwirkung des Heizers
von Schlamm und Kesselstein, sowie die Rauchcanäle von Ruß und Flugasche zu reinigen.
Nächst dem Maschinisten, wenn ein solcher vorhanden ist, liegt es dem Heizer ob, bei dieser