Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

— 315 — 
Beilage 7. 
  
Betriebs-Erlaubnißschein 
für den Dampfkessel dritter Classe Nr. 
des Inspectionsbezirks 
Auf Grund des Befunds der am heutigen Tage vollzogenen ersten Revision der nach- 
folgend beschriebenen Dampfkesselanlage dritter Classe im Besitze von 
wird die Inbetriebsetzung dieses Kessels hiermit gestattet. 
Des Kessels Material ist: . 
die Form, die Dimensionen und Wandstärken desselben sind folgende: 
die Heizfläche beträgt: 
An Sicherbeitsapparaten besitzt der Kessel: 
Der Kessel istcheeound aufgestellt: 
und bestimmt zu: 
Der Besitzer ist den Bestimmungen der Verordnung vom 12. October 186 7 unterworfen. 
ddden 18 
Der technische Beamte. 
Revisionsbemerkungen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.