Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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MÆ 125. Bekanntmachung, 
eine Abänderung des Verzeichnisses der Uebergangsstraßen und der an denselben 
gelegenen Hebe= und Abfertigungsstellen betreffend; 
vom 25. October 1867. 
De unter dem 3. August dieses Jahres veröffentlichte Verzeichniß der Uebergangsstraßen 
und der an denselben gelegenen Hebe= und Abfertigungsstellen für den Verkehr mit den einer 
Uebergangssteuer, beziehungsweise einer inneren indirecten Abgabe, unterliegenden vereins- 
ländischen Erzeugnissen (Seite 194 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre) 
hat folgende Aenderungen erlitten: 
Abtheilung I. 
1. Die bei den Uebergangsstraßen auf dem Rhein genannte Abfertigungsstelle zu Ober- 
wesel ist aufgehoben. 
2. An der Uebergangsstraße zwischen Frankfurt aM. und Offenbach über Oberrad ist 
in Oberrad eine Abfertigungsstelle neu errichtet. 
Abtheilung II. 
3. Die Wasserstraße zwischen Lauenförde und Carlshafen ist als Uebergangsstraße auf- 
gehoben. 
Dresden, den 25. October 1867. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Weissenbach. 
Schäfer. 
  
& 126. Bekanntmachung, 
den Anschluß der Provinz Schleswig-Holstein an den Zollverein betreffend; 
vom 7. November 1867. 
Nechvem in den Herzogthümern Holstein und Schleswig, welche mit der Preußischen 
Monarchie vereinigt worden sind und demzufolge nach den Art. 1, 33 und 40 der Ver- 
fassung des Norddeutschen Bundes (Seite 147 fg. des Gesetz-, und Verordnungsblattes von 
diesem Jahre) zu dem Zoll= und Handelsgebiete dieses Bundes gehören, die Einrichtung der 
Zoll= und Steuer-Verwaltung nach den in den übrigen Theilen der Preußischen Monarchie 
bestehenden Anordnungen mit der Maßgabe zur Ausführung gebracht worden ist, daß nur in
	        
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