Bekannt-
machung.
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129. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der mechanischen Spielwaarenfabrif in Seiffen;
vom 26. October 1867.
Ne Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im & 65 der
Statuten der unter dem Namen:
„Mechanische Spielwaarenfabrik in Seiffen“
errichteten Actiengesellschaft enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht
haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß
den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 26. October 1867.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Statuten
der in Seiffen unter dem Namen: „Mechanische Spielwaarenfabrik“ zu errichtenden
Actiengesellschaft.
2. 2c.
65. Die Namen der Directoren, die Wahlen des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters,
ingleichen der nach § 61 zeitweilig in das Directorium eintretenden Personen sind von dem
Ausschusse sofort nach erfolgter Wahl in Gemäßheit & 25 öffentlich bekannt zu machen. Die
Bekanntmachung bewirkt der Betreffenden vollständige Legitimation. Das Gleiche gilt von
dem Vorsitzenden des Ausschusses und seinem Stellvertreter.
2C. 20.