Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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GeseW-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
26. Stück vom Jahre 1867. 
    
  
  
  
  
MÆ 141. Verordnung, 
die Publication des Militär-Strafgesetzbuchs, der Militär-Strafgerichtsordnung, 
der Verordnung über die Disciplinar-Bestrafung in der Armee und der Verord— 
nung über die gegen obere Militärbeamte im Disciplinarwege zu verhängenden 
Ordnungsstrafen betreffend; 
vom 4. November 1867. 
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
— 
verkünden hiermit, zu Ausführung des Artikels 61 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, 
I. ein Militär-Strafgesetzbuch, 
II. eine Militär-Strafgerichtsordnung, 
III. eine Verordnung über die Disciplinar-Bestrafung in der Armee 
und 
IV. eine Verordnung über die gegen obere Militärbeamte im Disciplinarwege zu ver- 
hängenden Ordnungsstrafen, 
indem Wir in Beziehung darauf und mit der Bestimmung, daß die nurgedachten Erlasse 
sämmtlich 
vom 1. Januar 1868 an 
in Wirksamkeit zu treten haben, noch Folgendes hiermit festsetzen: 
& 1. Von dem vorbemerkten Zeitpunkte an treten das Militär-Strafgesetzbuch vom 
1 1. August 1855, sowie die Militär-Strafproceßordnung vom 23. April 1862, ingleichen 
das Gesetz, die Militärgerichtsverfassung betreffend, von demselben Tage, sammt den darauf 
Bezug habenden Erläuterungs= und Abänderungsgesetzen, Ausführungs= und anderen Ver- 
ordnungen außer Kraft, insoweit nicht in Ansehung einzelner Bestimmungen dieser Gesetze 
und Verordnungen deren noch fortdauernde Gültigkeit ausgesprochen wird. 
1867. 56
	        
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