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Ist das Desertionsvorhaben zur Ausführung gekommen, während es durch rechtzeitige
Anzeige hätte verhindert werden können, so ist die Unterlassung der Anzeige mit sechswöchigem
strengen Arrest bis zu sechsmonatiger Festungsstrafe, in Kriegszeiten aber mit ein= bis drei-
jähriger Festungsstrafe zu ahnden.
112.
6. Verleitung zur Desertion und Hülfsleistung.
Wer, ohne selbst zu desertiren, einen Anderen zur Desertion verleitet oder, wer einem
Deserteur wesentliche Hülfe zum Entkommen leistet, ist ebenso zu bestrafen, als ob er selbst
zu der Zeit, wo er dieses Verbrechen verübt, zum ersten Male desertirt wäre.
Ist die Desertion nicht zur Ausführung gekommen, so ist die Strafbarkeit des Verleiters
und des Gehülfen, ebenso wie des Thäters selbst, nach den allgemeinen Grundsätzen über die
Bestrafung des Versuchs eines Verbrechens zu beurtheilen.
8113.
C. Verstümmelung.
Wer in der Absicht, zum Dienste sich untanglich zu machen, seine Verstümmelung oder
Verunstaltung bewirkt, soll, wenn er diese Absicht nicht vollständig erreicht hat, sondern noch
zu Dienstleistungen und Arbeiten für militärische Zwecke verwendet werden kann, in die zweite
Classe des Soldatenstandes versetzt und mit sechswöchigem strengen Arrest oder Festungsstrafe
bis zu sechs Monaten, in Kriegszeiten aber mit sechsmonatiger bis zu zweijähriger Festungs-
strafe belegt und zu Ableistung seiner Dienstverpflichtung in eine Arbeiterabtheilung eingestellt
werden.
Hat dagegen die Verstümmelung oder Verunstaltung die gänzliche Untauglichkeit zu Dienst-
leistungen und Arbeiten für militärische Zwecke zur Folge, so ist Ausstoßung aus dem Soldaten-
stande und ein= bis dreijährige Baugefangenschaft verwirkt.
114.
Ebenso wie Derjenige, welcher sich selbst verstümmelt oder verunstaltet hat, ist zu bestrafen,
wer einen Anderen mit dessen Zustimmung in der Absicht, ihn zum Dienste untauglich zu
machen, verstümmelt oder verunstaltet.
Hat er hierbei zugleich eine besondere Amts= oder Berufspflicht verletzt, so soll neben der
verwirkten Freiheitsstrafe jederzeit zugleich auf Amts= oder Dienstentsetzung erkannt werden.
8115.
D. Simulation.
Wer durch wahrheitswidrige Vorschützung von Krankheiten oder durch ähnliche betrügliche
Nittel sich der Verpflichtung zum Militärdienste zu entziehen sucht, ist in die zweite Classe des