Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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8. Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Betriebstelegraphenstation Borna für die allgemeine telegraphische 
Correspondenz betreffend; 
vom 15. Januar 1867. 
Zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins ist die 
Betriebstelegraphenstation Borna an der Borna-Kieritzscher Zweigbahn 
vom 14. Januar 1867 
an für die allgemeine telegraphische Staats- und Privatcorrespondenz eröffnet worden. 
Bei dieser Station leiden die Bestimmungen der bei allen Telegraphenstationen käuflich 
zu erlangenden Telegraphenordnung vom 28. November 1865 Anwendung. 
Dresden, am 15. Januar 1867. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
von Schimpff. 
Schreiner. 
  
& 9. Deeret 
wegen Bestätigung der revidirten Statuten des Zwickauer Steinkoblenbauvereins: 
vom 10. Januar 1867. 
Neckdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 54 der 
revidirten Statuten des Zwickauer Steinkohlenbauvereins enthaltene Rechtsvergünstigung zu 
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten, 
welche an die Stelle der bisherigen, unterm 1 8. November 1841 (Seite 286 des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1841) bestätigten Statuten treten, dergestalt bestätigt, 
daß den Bestimmungen derselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 0. Jannar 1867. 
S Minifterium des Innern. 
v. Noftitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
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