Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

  
* 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
  
Für Emballage der MSen ... 
Für das Heften der Acten für jeden Bau. 
Für Inrotulation der Acten: 
a) für jedes Generalvolmlmiien 
b) für jedes Specialvolmlien 
Für Insinuationen, wobei es eines Empfangsbekenntnisses bedarf 
Für die Vertheidigung. 
Der Vertheidiger erhält: 
a) für die Information aus den Acten und den Unterredungs- 
termin....................... 
b)fürjedenanderenTermin............... 
c)füreinenschriftlichenAntrag.............. 
d) für die Vertheidigung, 
(nach Verhältniß der Wichtigkeit und Weitläuftigkeit der 
Sache, sowie nach Maßgabe der Gründlichkeit der Verthei- 
digung)...................... 
e)SchreibegebührenfürdenBogen............ 
f)DiätenaufReisenübereineViertelmeiletäglich...... 
Für Diäten und Reisekosten der Militär-Justizbeamten. 
Auf Reisen erhalten die Militär-Justizbeamten die reglements- 
mäßig ihnen zustehenden Diäten und Reisekosten. 
  
  
  
Thlr. Ngr. 
5—10 
– 5 
– 10 
– 5 
— 3 
1—.3 — 
1—1 10 
.. 5 
bis 
1 
2—100— 
— 5 
2 — 
 
	        
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