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die mittlere in:
13 sächs. = 31 preuß. Metzen — 93 Pfd. — Hafer,
3 Pfd. Heu,
31 Pfd. Stroh,
die leichte in:
11 sächs. —= 3 preuß. Metzen —= 9 Pfd. = Hafer,
3 Pfd. Heu,
31 Pfd. Stroh.
884.
Wo Mangel oder Theuerung einzelner Futterstoffe stattfindet, darf, jedoch nur mit Ge-
nehmigung des Kriegsministeriums, eine Aenderung derselben nach folgenden Verhältnissen
eintreten: «-
1Pfd.Hafer-1,3Pfd.Roggen-0,9Pfd.Faßmehl-—0,7Pfd.zermalmter
Zwieback-2,8Pfd.Heu-5,6Pfd.Stroh.
§85.
Schwere Rationen empfangen:
die Pferde der Generalität,
die Pferde des Generalstabs,
die Pferde der Adjutantur,
die Pferde der Offiziere des Kriegsministeriums,
die Pferde der Garde- und schweren Reiterei (in Sachsen des Garde= und dritten
Reiter-Regiments),
die Pferde der Reitschule,
die Pferde der reitenden Artillerie,
die Zugpferde der gesammten Artillerie,
die Pferde der Gendarmerie,
die Pferde der Intendantur,
die Zugpferde des Trains;
mittlere Rationen:
die Pferde der Linien= und Landwehr-Ulanenregimenter;
leichte Rationen:
die Pferde aller übrigen Truppentheile, Offiziere und Militärbeamten.
Für die regimentirten Offiziere und Militärbeamten sowie für die Stabsordonnanzen sind
die Rationssätze ihrer Truppentheile etatmäßig.