Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Unterlassene Verhinderung eines bevorstehenden Verbrechens- 
Unterlassene Anzeige begangener Verbrechen 
Ausnahme 
Sechstes Capitel. 
Von der Zumessung der Strafe, der Concurrenz und dem Rückfalle. 
Allgemeine Vorschriften über die Zumessung der Strafe 
Zumessung der Strafe bei der Unbedachtsamkeit 
Zumessung der Strafe bei mehreren Theilnehmern 
Zusammentreffen mehrerer Erschwerungsgründe 
Zusammentreffen (Concurrenz) mehrerer Verbrechen in einer Handlung 
Zusammentreffen mehrerer Verbrechen in verschiedenen Handlungen 
Verweisende Bestimmung .... 
Gesichtspunkte für die Strafabmessung 
Ergänzende Bestimmung . 
Erhöhung verwirkter Strafen wegen Kiichaue . 
Gleichartige Verbrechen 
Abmessung der Rückfallsstrafe. Rlckfallsverjährung . . 
Zusammentreffen des Rückfalls und der Concurrenz der Verbrechen . 
" Siebentes Capitel. 
Art. 
Art. 
Von den Gründen, welche die Zurechnung ausschließen oder vermindern. 
Von der Zurechnung überhaupt 
Zurechnungsfähigkeit .. 
Verminderte Zurechnungsfähigkeit 
Unzurechnungsfähigkeit von Kindern 
Milderungsgrund der Jugend 
Nothwehr ....... 
Echte Noth 
Zwang 
Befehl 
Irrthum. 
Verminderte Zurechnung 
Verminderte Zurechnung beim Ercessei in der Nothwehr c. und beim Rechtsirrthume . 
Achtes Capitel. 
Art. 
3 
3 
— 
u „ ½ 
70. 
71. 
72. 
Allgemeine Bestimmungen wegen des zur Bestrafung gewisser Verbrechen erforderlichen 
Antrags. 
Berechtigung zum Antrage 
Bei Verbrechen gegen Kinder ꝛc. 
Bei Verbrechen gegen Minderjährige 
Bei Verbrechen gegen Verschwender 
Andere Fälle der Stellvertretung 
Bei mehreren Theilnehmern . . 
Anzeigen bei der Behörde 
Befragung des Verletzten 
Zurücknahme des Antrags 
Kostenpunkt. .. . 
Besondere Bestimmung in Bezug auf Verbrechen von Beamten 
Art.
	        
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