— 1019 —
Gesch-und Verordnungsblall
für das Königreich Sachsen.
25. Stück vom Jahre 1868.
M. 138. Decret
wegen Concessionirung der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft zum Baue
und Betriebe einer Eisenbahn von Großenhain bis zur Landesgrenze bei Ortrand;
vom 24. September 1868.
W23, Johann, von GOITGS Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 26c.
thun hiermit kund, daß Wir auf Grund der von der letzten Ständeversammlung in der
ständischen Schrift vom 7. April dieses Jahres erklärten Zustimmung der unter dem Namen
„Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft“ zusammengetretenen Actiengesellschaft zum Baue
und Betriebe einer Eisenbahn von Cottbus über Ortrand nach Großenhain, soweit dieselbe
auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche Concession unter den
aus der Anfuge Sub □O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es
angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung gegen-
wärtiges
Concessions-Decret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel beisetzen
lassen.
Dresden, den 2 4. September 1868.
Johann.
, Richard Freiherr von Friesen.
« Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
1868. 136