Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Gesch-und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen. 
25. Stück vom Jahre 1868. 
  
  
  
M. 138. Decret 
wegen Concessionirung der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft zum Baue 
und Betriebe einer Eisenbahn von Großenhain bis zur Landesgrenze bei Ortrand; 
vom 24. September 1868. 
W23, Johann, von GOITGS Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 26c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Grund der von der letzten Ständeversammlung in der 
ständischen Schrift vom 7. April dieses Jahres erklärten Zustimmung der unter dem Namen 
„Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft“ zusammengetretenen Actiengesellschaft zum Baue 
und Betriebe einer Eisenbahn von Cottbus über Ortrand nach Großenhain, soweit dieselbe 
auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche Concession unter den 
aus der Anfuge Sub □O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es 
angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung gegen- 
wärtiges 
Concessions-Decret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel beisetzen 
lassen. 
Dresden, den 2 4. September 1868. 
Johann. 
, Richard Freiherr von Friesen. 
« Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
1868. 136
	        
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