Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1341 — 
V. 
Schema einer Verleihungsurkunde, 
ein Grubenfeld betreffend. 
Dem 
N. N. 
ist auf seine am 12. dieses Monats bei dem unterzeichneten Bergamte eingelegte Muthung 
unter dem heutigen Tage ein Grubenfeld, welches nachbezeichnete Lage hat und 239725 
□ Lachter, d. i. 
240 Maaseinheiten 
enthält, zu Gewinnung aller darin liegenden metallischen Mineralien unter dem Namen 
Neugeboren Kindlein 
verliehen worden. 
Die Grenzpunkte dieses Grubenfeldes sind folgende: 
I. der Anfangspunkt befindet sich an der südostlichen Ecke des auf Kleinschirmaer Flur 
gelegenen, mit der Catasternummer 121 bezeichneten Günzelschen Hauses; 
II. der Grenzpunkt Nr. II liegt von da nordöstlich h. 1. 7 in 226,5 Lachter; 
III. der Grenzpunkt Nr. III liegt von da nordwestlich h. 1 1. 2 in 317 Lachter; 
IV. der Grenzpunkt Nr. IV liegt von da nordwestlich h. 1 1. 61 in 21 Lachter; 
V. der Grenzpunkt Nr. V liegt von da südöstlich h. 6. 61 in 350 Lachter; 
VI. der Grenzpunkt Nr. VI liegt von da südöstlich h. 10. 14 in 217 Lachter; 
VII. der Grenzpunkt Nr. VII liegt von da südöstlich h. 10. 14 in 133 Lachter; 
VIII. der Grenzpunkt Nr. VIII liegt von da südwestlich h. 2. 1 p. in 409,5 Lachter; 
IX. der Grenzpunkt Nr. IX liegt von da nordwestlich h. 8. 03 in 385,18 Lachter 
söhliger Entfernung. 
Die vorstehend angegebenen Streichlinien sind auf den astronomischen Meridian bezogen. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige 
Verleihungsurkunde 
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum Ver- 
leihbuche 0cr. BlattX gebracht worden. 
Freiberg,hdan 
Königlich Sächsisches Bergamt daselbst. 
  
1868. 179
	        
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