Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1343 — 
VII. 
Schemata zu Muthzetteln, 
einen verstuften Erbstolln betreffend. 
A. 
In dem Bergfreien muthe ich, der Unterzeichnete, einen Erbstolln, mit allen einem solchen 
zustehenden Rechten und Befugnissen, in nachbemerkter Lage. 
Derselbe soll in der Sohle des mit seinem Mundloche auf den Fluren des Kammerguts 
Großschirma am linken Ufer des Muldenflusses angesessenen, der Gewerkschaft von Freude 
Gottes Fundgrube bei Großschirma zugehörigen und auf dem Samuel Spat bis zu einer 
Entfernung von 155 Lachtern vom Freude Gottes'er Kunst- und Treibeschachte in Abend 
getriebenen, bei dieser Entfernung aber verstuften Gabriel Erbstollns von dem nurbezeichneten 
Verstufungspunkte aus in Abend getrieben werden. 
Ich bitte, dem gemutheten Erbstolln bei der Verleihung den Namen „Vertrauen Erb- 
stolln“ beizulegen. 
Freiberg, am 
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In dem Bergfreien muthe ich, der Unterzeichnete, einen Stollntract als einen Erbstolln, 
mit allen einem solchen zustehenden Rechten und Befugnissen, in nachbemerkter Lage. 
Derselbe ist in der Sohle des mit seinem Mundloche auf den Fluren des Kammerguts 
Großschirma am linken Ufer des Muldenflusses angesessenen, der Gewerkschaft von Freude 
Gottes Fundgrube bei Großschirma zugehörigen und auf dem Samuel Spat bei einer Ent— 
fernung von 75 Lachtern vom Freude Gottes'er Kunst- und Treibeschachte in Abend verstuften 
Gabriel Erbstollns von dem nurbezeichneten Verstufungspunkte aus zunächst auf dem vor— 
erwähnten Samuel Spat in Abend erlängt und weiterhin in mehrere Flügel getheilt. 
Ich bitte, dem gemutheten Erbstolln bei der Verleihung den Namen „Vertrauen Erb— 
stolln“ beizulegen. 
Freiberg, am 
  
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