Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

As 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
  
— 1360 — 
Für das Berechnen des Streichsinus und Cosinus einer gespann- 
ten Schnur, einer Triangulations= oder Polygonseite 
Für die Berechnung der Seiten und Winkel eines Dreiecks bei 
einer Triangulation. ........ 
Für die Berechnung der Seiten und Winkel eines Vierecks bei 
einer Triangulation. 
Bei Berechnung des Flächeninhalts: 
a) für jedes Dreieck 
b) für jedes Viereck 
Bei Flächenbestimmungen mit dem Planimeter, für jede Um— 
fahrung einer Figur 
Bei Berechnung von Cubikinhalten, für jeden wischen zwei pa— 
rallelen Ebenen enthaltenen Körperaum, ausschließlich der zu 
berechnenden ebenen Figuren, welche nach 23 und 24 zu 
vergüten sind 
Anmerkung. Additionen werden nicht besonders bergütet. 
D. Bei Anfertigung der Nisse. 
Bei Anfertigung und Nachtragung von Originalrissen aus den 
Vermessungs-Manualen und Tabeleen, für jeden aufgetragenen 
Punkt 
Bei Anfertigung und Nachtragung von FRcheopien, ingleichen bei 
Anfertigung von Menselblattcopien, für jeden aufgetragenen 
Punkt 
Hierüber passiren: 
E. an sonstigen Gebühren. 
Für Abschrift der Bermessungs- Manuale und Tabellen, fir iedes 
Blatt 
Für andere in Vorßeherdem nicht speriel zufgeführt Geschft 
z. B. die Theilnahme an Terminen, bei Verlochsteinungen, 
  
  
Thlr. 
  
  
  
  
  
  
  
Ngr. 
  
  
  
Pf.
	        
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