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Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3Z3. Stück vom Jahre 1868.
über einige Abänderungen und Erläuterungen des Gesetzes und der Ausführungs-
verordnung vom 23. August 1862, das Brandversicherungswesen betreffend;
vom 8. December 1868.
Mie Sr. Majestät des Königs Allerhöchster Genehmigung und beziehendlich auf Grund
der von der Ständeversammlung der Regierung ertheilten Ermächtigung, wird von dem Mini-
sterium des Innern zur Abänderung und Erläuterung einiger, die Form der Geschäftsführung
bei der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt betreffender Bestimmungen des Gesetzes
und der Ausführungsverordnung vom 23. August 1862 (Seite 339 und Seite 385 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1862) Folgendes verordnet:
1. Das specielle Verzeichniß, welches der Anmeldung gewerblicher Geräthschaften Zu § 17 der
und Maschinen beigefügt werden muß, ist von dem Anmeldenden nach dem angefügten For- Ausführunge-
mulare unter A anzufertigen. 8
Sämmtliche darin aufgestellte Fragepunkte sind der Wahrheit gemäß zu beantworten.
Für die Richtigkeit der Angaben ist der Anmeldende verantwortlich.
#. Die Anmeldung solcher gewerblicher Geräthschaften und Maschinen, welche die im Zu § 4, Nr. 6
84, Nr. 6 des Gesetzes vom 23. August 1862 bezeichneten Eigenschaften der Versicherungs- des Gesetzes.
fähigkeit nicht besitzen und daher in der Gesetzesbeilage I sub a#bis v nicht mit verzeichnet
sind, sondern zu den in derselben Beilage unter I, II und III bemerkten, von der Versicherung
ausgeschlossenen Gegenständen gehören, ist ungültig. Der Anmeldende hat daher alle aus
einer solchen Ungültigkeit ihm etwa entstehenden Nachtheile sich selbst beizumessen.
6# 3 Da wahrzunehmen gewesen ist, daß entgegen der Bestimmung im § 23 verbunden Zu § 26 des
mit & 26 des Gesetzes vom 2 3. August 1862 solche Benutzungsveränderungen bei bereits Gesebes.
catastrirten Gebäuden, welche für die Bestimmung der Beitragsclasse des betreffenden Gebäudes
von entscheidendem Einflusse sind, wie dieß namentlich beim Betriebe feuergefährlicher Gewerbe
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