Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Medaillon in einem trapezartig gestalteten Schilde sind in carrirtem Grunde, weiß aus- 
gespart, in Lapidarschrift die Worte: 
Königl. Sächsisches Cassen-Billet 
zu lesen. Links und rechts davon, jedoch etwas höher stehend als jenes Schild, mit diesem 
sowie mit dem erwahnten Medaillon durch Arabesken verbunden, erscheinen zwei kreisförmige 
Guillochen, in deren Mitte eine verzierte große arabische Ziffer den bezüglichen Werth be- 
zeichnet, während in den ihren Mittelgrund umgebenden bandförmigen Ringen die betreffende 
Werthbezeichnung k#### (###er) (3106) abwechselnd in weißer Schrift auf blauem und in blauer 
Schrift auf weißem Grunde sich wiederholt. 
Der an die vorbeschriebenen Ornamente unmittelbar sich anschließende übrige Theil der 
Rückseite erscheint als eine gleichmäßig gemusterte Fläche, deren Zeichnung durch viele kleine 
ring= und sternförmige Figuren gebildet wird. In derselben enthalten die aus concentrischen 
Kreislinien gebildeten bandförmigen Ringe die Worte: 
Königl. Sächs. Cassenbillet 
in mitroscopischer Umschrift, die in diesen Ringen befindlichen Sterne aber die betreffende 
Werthbezeichnung in römischer Ziffer. 
Auch treten auf dieser gemusterten Fläche, seitwärts des mittleren Medaillons, jedoch 
oberhalb einer jeden der vorbeschriebenen kreisförmigen beiden Hauptguillochen, in weiß aus- 
gesparter Lapidarschrift die Worte: 
Ein (Fünf) (Zehn) Thaler 
sowie an beiden Ecken der Billets in arabischen Ziffern die betreffenden Werthbezeichnungen 
hervor. Sämmtliche Appointgattungen tragen auf der blaugedruckten Rückseite noch einen 
orangefarbigen Linien-Ueberdruck, der die inneren Guillochen und Arabeskenverzierungen voll- 
ständig bedeckt, dergestalt jedoch, daß die umgebende äußere Fläche und, soviel die 5= und 10= 
Thaler-Appoints betrifft, auch die in Lapidarschrift darauf ersichtliche Werthsgeltung: Fünf 
(Zehn) Thaler von selbigem unberührt bleibt. 
Nach Vorstehendem haben sämmtliche Appointgattungen im Wesentlichen auf der Vorder- 
und Rückseite eine und dieselbe künstlerische und typische Ausstattung und unterscheiden sich 
von einander hauptsächlich nur durch die bezügliche Werthbezeichnung, durch die Farbe der Vor- 
derseite und durch die Größe der Billets, sowie der im Verhältniß dazu stehenden Zeichnung. 
  
  
Letzte Absendung: am 27. Februar 1868.
	        
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