XXIV
Eidesleistungen der Juden
Ein= und Durchfuhrverbot, wegen der Rinderpef beoen T beßan-
denes — wird aufgehoben.
Einfuhrverbote, wegen der Rinderpest in Schlesien erlassene, — sind aufgehoben
Einquartierungen — an Communen zu gewährende Vergütungen dafür,
nebst Servistarif 2c.
Einquartierungs= und Serviswesen — Abänderung einiger dasselbe
angehender Vorschriften über die Leistungen fürd das Militär vom 30.
November 1867 . . .
Eise nbahn, s. Älbertsbahn.
die Einfuhr des Rindviehs mittelst derselben von Bayern und den
Deutsch-Oesterreichischen Ländern nach Sachsen ist ohne Ursprungs= 2c.
Zeugniß wieder gestattet
Cottbus-Großenhainer, — Expropriation! von Grundeigenthum
zu Erbauung derselben
Leipzig-Dresdner, — Expropriation von Eigenthum für Erweiterung
des Bahnhofs derselben zu Wurzen — welche Flur davon betroffen wird
— Expropriation von Grundeigenthum für dieselbe zu Herstellung von
Bahnwärterwohnhäusern auf Großböhlaer Flur
Staats-, Chemnitz-Leipziger nebst Zweigbahnen, — Ernennung
eines Commissars für den Bau derselben
Staats-, Radeberg-Kamenzer, — Abtretung von Grundeigen-
thum zu Erbauung derselben — welche Fluren davon betroffen werden
— Ernennung des Commissars für den Bau derselben
Staats-, Sächsisch-Bayersche, — Expropriation von Grund-
eigenthum für Erweiterung der an derselben gelegenen Station Reuth
— welche Flur davon betroffen wird
Staats--, Zwickau-Schwarzenberger, — Expropriation für An-
legung einer Haltestelle an derselben bei Wilkau — welche rr davon
betroffen wird
Zweig-der Albertsbahn nach dem Seegen- Gottes-Schachtei in Klein-
naundorfer Flur — Anlage derselben — welche Uluren davon berührt
werden .
Zweig-, Coswig- Meißner, — Expropriation von Grundeigen=
thum zu Verbreiterung des Bahnkärpers derselben — welche SFluren da-
von betroffen werden . . .
s. Eisenbahnen.
Eisenbahnarbeiter — polizeiliche Beaufsichtigung derselben .
Eisenbahnen von Radeberg bis Cottbus, beziehungsweise Spremberg
Eisenbahngesellschaft,
—
und von Großenhain nach Cottbus — Staatsverträge mit der
Königlich Preußischen Regierung über die Anlegung derselbeen
Cottbus-Großenhainer, — derselben wird die
Concession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Großenhain
bis zur Landesgrenze bei Ortrand ertheilt .......
Berichtigung dazu
24.
26.
15.
27.
29.
19.
14.
10.
24.
Tag.
Aug.
.April
.März
. Febr.
. März
mJuni
Sept.
Mai
Oct.
Juni
Oct.
.Nov.
Sept.
.Juni
Febr.
Febr.
Nov.
Sept.
Sept.
Ubth. u. Seite.
J.
504
J.
232
J.
191
J.
97 fg.
J.
194 fg.
J.
10 fg.
6„ fg.
44 fg.
II.
1255 fg.
450
II.
1261 fg.
II.
1266
II.
891
J.
312 fg.
J.
171 fg.
J.
59 fg.
II.
1273 fg.
II.
892 fg.
II.
1019 fg.
II.
1266
Paragraph.
1—5
1—3
1—3
1—4
1—3
1—3
I. u. II.
1—3