Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Eisenbahntelegraphen — zusätzliche Bestimmungen, betreffend die Corre— 
spondenz auf denselben und auf den Linien des Deutsch-Oesterreichisch en 
Telegraphenvereins Z 
Eisenbahnwagen, zu Viehtransporten benutzte, — veren Desinfection gegen 
die Rinderpest . 
Elbstromgericht zu Dresden — dasselbe wird für die Führer aller Dampf— 
schiffe innerhalb Sachsen als Anmeldungs- und Prüfungsbehörde bestellt 
Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen — Gesetz hierüber 
— Ausführungsverordnung daauu 
Entschädigungen, bei Verhütung und Tilgung der Rinderpest, 
anderen Seuchenfällen vorkommende, — Gesetz darüber 
Erbländischer ritterschaftlicher Creditverein — ein VNachnrag zu den 
Statuten desselben wird bestätigt .,. . 
sowie bei 
Erfordernisse zur Ernennung von Advocaten 
Erfüllung der Militärpflicht, f. Militärpflicht. 
Ernennung von Advecaten 
Ersatz-Instruction, . Militär- Ersatz= Instruction. 
Ersatzreserve, s. Militärpflicht. 
Erstehungsgelder bei Zwangsversteigerungen — Bestimmungen über deren 
Erlegung und Vertheilung 
Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften. —- deren privatrechtliche 
Stellung (Bundesgesetz vom 4. Juli 1868) 
Erzgebirgischer Steinkohlenactienverein — Bestätigung des ersten 
Nachtrags zu der Ordnung für den Knappschaftöverband auf den Werken 
desselben 
Evangelischer Verein für vie Geslerherberge zu Dresden — besene Sta- 
tuten werden bestätigt . . 
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden — deren Vertretung 
Expropriation von Grundeigenthum — Nutznießer, Realberechtigte 2c. haben 
kein Recht, den auf dem Grundsatze derselben nach Maßgabe des Ge- 
setzes, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, beruhenden 
Zwecken zu widersprechen 
von Grundeigenthum zu Anlegung einer Zweigbahn der Alberts- 
bahn nach dem Seegen-Gottes-Schachte in Kleinnaundorfer Flur — 
welche Fluren davon berührt werden 
von Grundeigenthum zu Verbreiterung des Bahnkörpers der Coswig- 
Meißner 3weiseisenbahn — welche Fluren davon betroffen 
werden . 
von Grundeigenthum zu Erbauung ver Cottbus— Großenhainer 
Eisenbahn 
von Eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs der Leipzig— Dresdner 
Eisenbahn zu Wurzen — welche Flur davon betroffen wird. 
— von Grundeigenthum für die Leipzig-Dresdner Eisenbahn zu 
Herstellung von Bahnwärterwohnhäusern auf Großböhlaer Flur 
1868. 
  
3. 
3. 
3. 
26. 
28. 
30. 
19. 
18. 
18. 
30. 
26. 
30. 
14. 
24. 
26. 
Tag. 
Jan. 
April 
Febr. 
Mai 
Mai 
April 
Juni 
Jan. 
Jan. 
Juni 
.Juli 
. März 
Juni 
März 
Juni 
Febr. 
.Febr. 
Sept. 
.Oct. 
Abth. u. Seite. Päragraph. 
  
  
  
I. 
26 fg. 
J 
232 fg. 
I 
163 
J. 
284 fg. 
* fg. 
fg. 
141 fg. 
I 
54 
59 fg. 
II. 
* fg. 
11 fg. 
II. 
1259 fg. 
1 —11 
1—18 
1 —10 
1 -27 
17—26 
1—19 
1—10 
11 
I. u. II. 
1—3
	        
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