Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— AXXVII — 
  
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Freiberg — Errichtung eines Bergamts daselbst für das ganze Land 
Freiberg-Dresdner Staatseisenbahn, s. Albertsbahn. 
Freiwillige, s. Militärpflicht. 
Freiwilliger Militärdienst — die Bestimmungen der Militär-Ersatz- 
Instruction über die Zulassung zum einjährigen Dienste §§ 154 und 
155 treten in Sachsen vom Jahre 1870 an in Wirksamkeit . 
— Gesuche um Berechtigung dazu 
Führer von Dampfschiffen — Prüfungsbehörde für dieselben 
Funeralcasse der Ephorie Borna — Bestätigung der Statuten für die neben 
derselben errichtete Prediger-Wittwen= und Waisen-Unterstützungscasse 
G. 
Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitzschau — dem dasigen Actienvereine für 
selbige wird die Genehmigung zu einer Anleihe ertheilt 
— zu Rochlitz — die Statuten des dasigen Actienvereins für selbige werden 
bestätigt 
Gasthofsgerechtsame, dingliche, — fiscalische Canons für solche 
Gebietstheile, Hamburgische, — Anschluß derselben an den Zollrerein 
Gebühr der Schulgeldereinnehmer — dieselbe soll nicht mehr von dem durch- 
schnittlichen Ertrage des örtlichen Schulgeldes in Abzug gebracht werden 
Gebühren für telegraphische Depeschen, s. Telegraphenordnung. 
Gebührenfreiheit telegraphischer Depeschen — Bestimmungen darüber 
Geburtslisten, s. Militärrflicht. 
Gegenstände, mit den Posten eingehende, ausgehende und durchgehende — 
Regulativ über deren zollamtliche Behandlung 
Gehülfen und Arbeiter, s. Hülfspersonal. 
Gemeinden, s. Kirchengemeinden. 
G enossenschaft für Berichtigung der Wyhra bei Wolftitz — deren Genessen- 
schaftsordnung wird bestätit. 
Genossenschaften, (. Erwerbs= und Wirthschaftsgenessenschaften. 
Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung der Wyhra 
bei Wolftitz — wird bestätigt. 
Gerichts= und Advocatenkosten in den nach dem Gesetze vom 30. Juni 
1868 zu verhandelnden Streitigkeiten über Interventionen im Vollstreck- 
ungeverfahren, deren Gegenstand den Werth von 50 Thalern utersteigt 
Gerichtsbezirke, s. Geschwornengerichtsbezirke. 
Gerichtsschöffen — Gesetz über deren Wahl und die Mitwirkung derselben bei 
der Verhandlung und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen 
neb 
einem Auszuge aus dem Gesetze vom 14. September 1. 1868, die ie Bilduns 
der Geschwornenlisten 2c. betr. . . 
. 
.,—·—---—.—.-—·-.--—-—-s-.-—- 
26. März 
26. März 
20. Jan. 
1867 
  
12. Mai 
1868 
J 3. Nov. 
6. März 
1. Mai 
  
18. März 
30. Juni 
1. Juli 
1. Juli 
30. Juni 
1. Oct. 
l 
11. Sept. 
  
  
— — — — — — — — 
Abih. u. Seite. 
II. 
1293 fg. 
113 fg. 
s 
270 
197 fg. 
433 fg. 
448 fg. 
II. 
1236 fg. 
II. i 
1244 fg. 
Paragraph. 
12 
13
	        
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