Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Einnahme. 
Cap. 1. 
Bestand aus vorjähriger Rechnung. 
Anmerkung: Hier sind außer dem baaren Bestande auch die außenstehenden Reste laut 
Verzeichniß bei vorjähriger Rechnung aufzurechnen. 
Cap. 2. 
Erbzinsen. 
Cap. 3. 
Pachtgelder von Kirchenäckern und Wiesen. 
Cap. 4. 
Zinsen von ausgeliehenen Capitalen und Staatspapieren. 
Cap. 5. 
Bezahlte Capitale. 
Cap. 6. 
Aus dem Klingelbeutel. 
Cap. 7. 
Aus dem Becken. 
Cap. 8. 
Bei Verlobungen und Hochzeiten. 
Cap. 9. 
Bei Kindtaufen. 
Cap. 10. 
Bei Begräbnissen. 
Cap. 11. 
Für Grabstellen und Leichentuch. 
Cap. 12. 
Von verlösten Kirchenständen. 
Cap. 13. 
An Gottespfennigen. 
Cap. 14. 
An Vermächtnissen. 
1868. 29
	        
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