Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

Ephorie 
Personal= und Gehaltsveränderungen! bei Schultelen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
im. Halbjahre 1 8 
Ort Veränderung 
und in dem Amtseinkommen. 
„. Bezeichnung inol. Alters- Nähere Angabe der Veränderung. 
der Summe. ddder persönliche 
Stelle. Zulage. 
Thlr. Ngr. Pf. Thlr. Ngr. Pf. 
g ö 
1. N. N. 316 — — 25 — — Der Lehrer N. N. erhält vom.. . .. an 25 Thlr. 
—-—-Dienstalterszulage. 
2. NM. N. — — — — — — Der Lehrer N. N. ward im Mont nach 
N. N., Ephorie N. N., versetzt; die Stelle ist 
vacant. 
3. J. JN. — —— — —— Der Lehrer N. N. starb an 18 . ., in 
dessen Stelle wardan 18 der 
Lehrer N. N. eingewiesen, vorher in N. N., Ephorie 
N. N.; der Gehalt blieb unverändert. 
4. J. JN. 150 —— Diese neugegründete t#e Knabenlehrerstelle ward 
I mitdemam...... eingewiesenen zeitherigen 
Hülfslehrer N. N. besetzt. 
5. N. N 281 — — — — Der Lehrer N. N. ward vom . . . ... an mit 
.. Thlr. Provision emeritirt. Derselbe ist nicht 
verheirathet, hat auch keine pensionsfähigen Kinder. 
— (oder Bemerkung des entgegengesetzten Falles 
wegen der Beitragsleistung zur Allgemeinen Schul- 
1 lehrer-Wittwen= und Waisen-Pensionscasse.) — 
1 In dessen Stelle trat vom .. . . .. an der Lehrer 
N. N., vorher in N. N., Ephorie N. N. Der— 
selbe hat, nach Wegfall der Dienstalterszulage des 
vorigen Lehrers, 281 Thlr. —. —= Amtsein- 
3 kommen. 
  
  
 
	        
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