Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
— 411 — 
Ausfertigung der Verleiß ungeurlundt über einen verstuften 
Erbstolln.. . . .. .. bis 
Verleihung oder Ueberlassung von Wassern, einschließlich des 
Eintrags in das Wasserlehnbuch, von einem Lachterrade oder 
weniger 
von jedem Lachterrade oder weniger über das erste Lachterrad 
Ausfertigung der Urkunde über Verleihung oder Ueberlassung 
von Wasser. 
Jede Abschreibung eines ganz oder theilweise aufgegebenen oder 
entzogenen Bergbaurechts im Lehnbuche 
Einladung zu einer Gewerkenversammlung. 
Abhaltung einer Gewerkenversammlung, einschließlich des Pro— 
tocolls 
Bekanntmachung vor einer vorzunehmenden Grubenvorstands- 
wahl 
Patent zur Abstimmung über eine Wahl oder sonst einen 
gewerkschaftlichen Gegenstand 
Bestellung eines Officialbevollmächtigten und Bekanntmachung 
deshalb 
  
2 Thlr. 
—— 
— — 
# 
— Nagr., 
10 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.