Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Verantwortlichkeit. 
Pensionirung. 
Zwangsmaßregeln. 
Bezirksausschüsse bei dem Kohlenbergbaue. 
Abschnitt VII. 
Von den gegenseitigen Rechten und Verbindlichkeiten zwischen verschiedenen Berggebäuden. 
8 117. 
. 118. 
119. 
120. 
z 121. 
Von 
150. 
151. 
Benutzung fremder Betriebsanlagen. 
Ermittelung der Entschädigung. 
Collision zwischen verschiedenen Bergbauunternehmungen in einem Felde. 
Beschädigung anderer Berggebäude. 
Erbstölln. 
Abschnift VIII. 
den Verhältnissen zwischen den Bergbautreibenden und den Grundeigenthümern. 
Capitel I. 
Von der Ueberlassung des zum Bergbaue erforderlichen Grundeigenthums. 
Verpflichtung zu Ueberlassung des Grundeigenthums. 
Wahl des Grundbesitzers. 
Wahl des Bergwerksunternehmers. 
Zeitweilige Ueberlassung. 
Dienstbarkeiten. 
Beschränkung des Rechts auf Ueberlassung. 
Wohnhäuser 2c. 
Fabrikanlagen. 
Oeffentliche Anlagen. 
Fortsetzung. 
Uebernahme unwirthschaftlicher Spitzen. 
Entscheidung über die Nothwendigkeit der Ueberlassung. 
Entscheidung über die Ueberlassung selbst. 
Ausmittelung der Entschädigung. 
Rechtsweg. 
Hfemert Interessenten. 
Kosten. 
Capitel II. 
Von der Vergütung der Bergschäden. 
Ersatz der durch Grubenbaue verursachten Schäden. 
Wegfall dieser Verbindlichkeit. 
Beschränkung des Bergbaues bei Collisionen mit öffentlichen oder gewerblichen Anlagen. 
Entschädigung des Bergwerksunternehmers. 
Beschränkung der Verleihung. 
Enteignung beschädigter Grundstücke. 
Anlagen belästigender Tagebauten. 
Begehung von Grundstücken. 
Behörden. 
Rechtsweg. 
Sonstige Schäden. 
Caution. 
Kosten.
	        
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