Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

IL

 

Tag.
Verpflichtung  zu  Entrichtung  des  Wechselstempels  11.  Mai
—  zum  Militärdienste,  s.  Militärpflicht.
Versicherungen  —  Catastrationen  und  Catasternachträge  8.  Dec.
Versicherungsgesellschaft,  s.  Bergmännische  Lebensversicherungsgesellschaft.
—  (.  Feuerversicherungsgesellschaft.
Verurtheilte,  s.  Schwurgerichtshof.
Verwaltungsstrafsachen  —  Gesetz  über  das  Verfahren  in  den  an  die  Justizbehörden
  zur  Untersuchung  und  Aburtheilung  abgegebenen  dergleichen  3.  Febr.
Verzeichniß,  alphabetisches,  der  Städte  mit  Angabe  der  Länder  rrt  Provinzen
und  der  Servisclassen.  .
—-dergroßen,mittlerenundkleinenStädteinSachfen.
—derEinwohnerzahlindengroßenundmittlerenStädtenSachfens..
—  der  Städte,  welche  an  der  Wahl  von  Abgeordneten  zum  Landtage  Theil
zu  nehmen  haben
—  der  großen  und  mittleren  Städte,  unter  Angabe  der  Bevöllerungezahlen
nach  der  Volkszählung  vom  Jahre  1867
Verzinsung  der  neuen  4procentigen  Staatsschuld  ..  8.  Febr.
Viehtransporte  —  Desinfection  der  zu  denselben  benubten  Eisencahnwagen
gegen  die  Rinderpest  3.  April
Volksschulen  —  Gesetz  über  die  Emeritirung  ständiger  Lehrer  an  denselben  26.  Mai
—  Ausführungsverordnung  dazu.  .  .28.  Mai
Volkszählung  vom  Jahre  1867,s.  Verzeichniß.
Volljährigkeitserklärung  —  das  Verfahren  bei  Gesuchen  um  selbige  3.  Aug.
Vormund  —  die  Erwerbung  auch  der  nothwendiger  Weise  zur  Versteigerung
gelangenden  Sachen  des  Bevormundeten  kann  von  demselben  mit
Genehmigung  des  Bormundschaftsgerichts  geschehen  3.  Aug.
—  Zunbilligung  eines  Honorars  an  denselben  3.  Aug.
Vormundschaft  —  Zuständigkeit  zur  Entschließung  t  über  die  Bevormundung
eines  Verschwenders  .  3.  Aug.
—  bei  Veränderung  des  Wohnorts  des  Bevormundeten  3.  Aug.
Vormundschaftsgericht  —  dasselbe  hat  zur  Veräußerung  von  Sachen  des  Bevormundeten
  die  Genehmigung  in  erster  Instanz  zu  ertheilen.  .  3.  Aug.
Vorschußbankverein  zu  Glauchau  —  dessen  Statuten  werden  bestätigt  27.  März
—  —  inwieweit  derselbe  von  der  Stempelabgabe  befreit  ist  ·  17.  April
Vorschuß-  und  Discontoverein  zu  Hartmannsdorf  —  dessen  Statuten  werden
  bestätigt  .  ....  18.  März

1868.

 

 

Abth.  u.  Seite.

J.
272

I.
1402

J.
57  fg.
J.
110  fg.
J.
183
J.
188
II.
1377  fg.
II.
1391
J.
61
J.
232  fg.
J.

284  fg.
302  fg.

J.
506

J.
505
J.
506
I.
506
J.
506
J.
505
J.
258  fg.
J.
263
I.
229

 

Paragraph.

1—18

1—10