Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Ersatz-Bezirken der betreffenden Armee-Corps ausschließlich nur den Pionnieren, 
jedoch ohne Ueberschreitung der Ersatz-Quote für letztere, zu überweisen; 
C)die nicht zur seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes gehörenden Schiffs- 
zimmerleute bez. Schiffbauer (Ck. & 5) werden sämmtlich den Pionnier-Bataillonen 
überwiesen. In Stelle fehlender Schiffbauer sind zunächst Schiffer, demnächst Zimmer- 
leute zu stellen; 
d) für alle in einem Bezirke nicht aufzubringenden Professionisten sind stets Zimmerleute 
oder Schiffer auszuheben. 
3. Für die Pionniere ist in der Regel das kleinste Maß 5“ 4“, soweit dieses Größen- 
verhältniß mit der Auswahl der Pionniere nach dem Professions-Verhältnisse derselben sich 
vereinigen läßt. 
Sollten jedoch die nach der Repartition zu stellenden Professionisten in der Größe von 
5“ 4“ nicht vorhanden sein, so können ausnahmsweise Leute von der Größe bis zu 5“ 2“ 
genommen werden. Jedenfalls müssen die Pionnier-Rekruten, welche im Frieden ausgehoben 
werden, zum Dienste mit der Waffe geeignet sein. 
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Anforderungen, welche an die für die Cavallerie auszuhebenden Rekruten 
zu stellen sind. 
1. Für die Cavallerie sind möglichst ausschließlich nur solche Militärpflichtige zu wählen, 
welche in Folge ihres Lebensberufs oder ihrer bürgerlichen Stellung, z. B. als Knechte, Bauer- 
söhne, Schmiede 2c., Gelegenheit gehabt haben, mit Pferden umzugehen. Außerdem ist zu 
beachten, daß sogenannte X Beine für den Dienst zu Pferde ungeeignet machen, wogegen 
O Beine den Dienst bei der Infanterie, aber nicht den zu Pferde erschweren. Auch ist in 
Rücksicht auf die Beschaffenheit der Pferde das Gewicht der auszuwählenden Mannschaften 
und der Umstand, daß dieses mit den zunehmenden Jahren zu steigen pflegt, dergestalt in Be- 
tracht zu ziehen, daß nicht allzuschwere Leute zur Cavallerie genommen werden. 
Für die Kürassiere sind nur besonders kräftige Leute auszuheben. 
Bei Auswahl der Mannschaften für die leichte Cavallerie ist auf einen gewissen Grad von 
Gewandtheit, Geschick und Anstelligkeit Rücksicht zu nehmen. 
2. Für Kürassiere und Ulanen ist das kleinste Maß 5“ 4“, das größte 5“ 7“ bis aus- 
nahmsweise 5“ 8“. 
Für die leichte Cavallerie, das sind Husaren und Dragoner, ist das kleinste Maß 5“ 2“, 
das größte 5“ 6“. Ausnahmsweise können Leute von kleinerem Maße ausgewählt werden, 
wenn sie sich rücksichtlich ihrer Beschäftigung in ihren bürgerlichen Verhältnissen, z. B. als 
Bereiter, Reitknechte 2c., vorzugsweise zur Cavallerie eignen.
	        
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