Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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unter specieller Angabe, welche Militärpflichtigen des betreffenden Aushebungs-Bezirks 
(ck. FS5 117, 4 und 118, 2) und nach welchen Aushebungs-Stationen dieselben zu beordern 
sind. Die General-Commandos des 1., 2., 9. und 10. Armee-Corps haben die bezüglichen 
Geschäftspläne für ihre Bezirke nach vollzogener Bestätigung auch dem Marine-Ministerium 
abschriftlich zu übersenven. 
4. Das Marine-Ministerium veranlaßt die Commandirung der dann erforderlichen 
Marine-Offiziere zur Theilnahme an den Marine-Ersatzgeschäften und giebt dieselben den 
betreffenden General-Commandos an. 
Den der Marine-Ersatz-Commission beizugebenden Arzt hat das General-Commando, 
bez. das Contingents-Commando zu bestimmen, und mit dem Marine-Offizier dem betref- 
fenden Infanterie-Brigade-Commando zur weiteren Mittheilung an den Civil-Vorsitzenden der 
Commission namhaft zu machen. 
* 115. 
Beorderung und Gestellung der Militärpflichtigen vor die Marine-Ersatz- 
Commission. 
Die Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissionen der in dem § 112 ad 1 genannten 
Infanterie-Brigade-Bezirke haben, nachdem sie die Bestimmungen der Marine-Ersatz-Com- 
mission wegen der Versammlungstage und Marine-Aushebungs-Stationen erhalten haben, 
alle in der Vorstellungs-Liste K verzeichneten Mannschaften zu beordern, soweit die persön- 
liche Gestellung derselben von der betreffenden Marine-Ersatz-Commission angeordnet ist 
(ef. 9& 117, 4 und 118, 2). 
Militärpflichtige der seemännischen Bevölkerung aus anderen Infanterie-Brigade-Bezirken, 
deren persönliche Gestellung die Marine-Ersatz-Commission im Bezirke der 36. Infanterie- 
Brigade angeordnet hat, sind durch den Militär-Vorsitzenden der betreffenden Kreis-Ersatz- 
Commission nach den für die Ueberweisung von Rekruten an Truppentheile maßgebenden 
Bestimmungen nach der betreffenden Marine-Aushebungs-Station in Marsch zu setzen.) 
116. 
Sub-Repartition des Ersatzbedarfs für die Flotten-Stamm-Division 
und des aus der seemännischen Bevölkerung zu entnehmenden Bedarfs der 
Maschinen-Compagnie, sowie des Bedarfs an Schiffszimmerkeuten für die 
Werft-Division. 
1. Auf Grund der den Marine-Ersatz-Commissionen zugehenden Vorstellungs-Listen K 
stellen die Militär-Vorsitzenden derselben „Uebersichten der im Jahre 18. bei dem Marine- 
  
*) Sollten dieselben dort nicht zur Aushebung gelangen, so sind sie in gleicher Weise durch den Landwehr- 
Bezirks-Commandenr. der Marine-Aushebungs-Station in die Heimath zurückzusenden.
	        
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