Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

Regierungs-Bezirke, 
bez. Bundesstaaten 
  
  
  
zum Garde-Corps, excl. Train. 
  
  
  
  
zur Infanterie. 
  
  
  
  
  
  
zu den Jägern Classe A 
zu den Jägern Classe B. 
  
  
  
  
  
  
zu den Kürassieren. 
  
  
zu den Ulanen. 
  
  
  
  
  
zu den Dragonern und 
Husaren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
zur Artillerie. 
zu den Pionnieren. 
zum Train Gur Ausbildung). 
zu Krankenwärtern. 
  
  
  
zur Maschinen-Compagnie 
der Werft-Didvision. 
  
  
  
  
zur Handwerks-Compagnie 
der Werft-Division. 
  
  
zum See-Bataillon. 
  
  
  
  
zur See-Artillerie. 
  
Summa. 
befunden worden: 
Es sind brauchbar und einstellungsfähig 
  
  
  
  
  
Fluß-Schiffer. 
  
Schiffs-Zimmerleute. 
  
Segelmacher. 
  
  
  
Maschinisten. 
  
Heizer. 
  
Maschinenbauer. 
  
Büchsenmacher. 
pflichtigen befi 
sich: 
Unter den neben- 
  
Schneider. 
  
  
  
Schuhmacher. 
  
  
Sattler und Riemer. 
  
  
  
  
  
  
  
Summa. 
  
  
  
werker tauglich: 
stehend als brauchbar vorhanden, nur 
aufgeführten Militär-zum Dienste als 
Außerdem sind 
nden Oekonomiehand- 
  
einstellungsfähig befundenen Militärpflichtigen. 
der beim Departements- 
Ersatzgeschäfte im Bezirke der 
Nachweisung 
ten Infanterie-Brigade brauchbar und 
Zu § 111 der Ersatz-Instruction. 
Schema 22. 
707
	        
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