Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Zweiter Theil. 
Musterung und Aushebung. 
Vierter Abschnitt. 
Allgemeine Grundsätze für die Aushebung und eventuelle Zurücstelluns, 
beziehendlich Befreiung vom Militärdienste. 
Aushebungs-Bezirk, an den die Militärpflicht gebunden ist. * 
VLoosung der Militärpflichtigen. Bedeutung der Loosnummer. Verlust der aus verseiben hervorgehenden 
Berechtigung. 
Bedeutung, Feststellung und Veröffentlichung der Abschlußnummern. 
Bezeichnung der Reihenfolge, im welcher die dienstbrauchbaren Militärpflichtigen zum Dienste im 
stehenden Heere, beziehendlich in der Marine heranzuziehen sind. 
Bezeichnung der körperlichen Eigenschaften, welche ein Militärpflichtiger haben muß, um als dienst- 
brauchbar betrachtet werden zu könneu. 
. Anforderungen, welche an die für das Garde- Corps auszuheb end WL zu stellen sind. 
.Anforderungen, welche an die für die Artillerie aüszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
.Anforderungen, welche an die für die Pionnier-Bataillone auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
.Anforderungen, welche an die für die Cavallerie auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
. Anforderungen, welche an die für die- Jäger auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
. Anforderungen, welche an die für die Infanterie (einschließlich Füsiliere) auszuhebenden Rekruten zu 
stellen sind. 
. Anforderungen, welche an die für den Train auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
. Anforderungen, welche an die als Militär-Krankenwärter auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
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. Anforderungen, welche an die als Oekenomie-Handwerker auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
Anforderungen, welche an die für die Marine auszuhebenden Rekruten zu stellen sind. 
Befreiung vom Militärdienste wegen dauernder Dienstunbrauchbarkeit. 
Zurückstellung, beziehendlich Befreiung vom Militärdienste für gewöhnliche Friedenszeiten wegen 
zeitiger Dienstunbrauchbarkeit oder nicht vollkommener Dienstfähigkeit. 
Ausschließung der moralisch unfähigen Individuen vom Militärdienste. 
Zurückstellung der in gerichtlicher Untersuchung oder in der Abbüßung einer Freiheitsstrafe befindlichen 
Militärpflichtigen. 
Verfahren mit den Militärpflichtigen, welchen die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Zeit 
untersagt worden ist. 
.Berücksichtigung von Straferkenntnissen ausländischer Gerichte. Z 
Verfahren mit den Militärpflichtigen, welche sich durch Verstümmelung zum Dienste mit der Waffe 
unbrauchbar gemacht oder auf Täuschung berechnete Mittel angewandt haben, um sich dem Militär- 
dienste zu entziehen. 
uZurückstellung, event. Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung häuslicher rc. 
Verhältnisse im Allgemeinen. 
§ 43. Bezeichnung der Fälle, in denen eine Zurückstellung, event. Befreiung vom Militärdienste im Frieden 
zulässig ist, oder nicht stattfinden darrr.. 
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8 44. Pih der in Erlernung eines Gewerbes 2c. begriffenen Militärpflichtigen durch Zurück- 
tellung 
§ 45. Vergünstigungen für diejenigen Militärpflichtigen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Auslande 
haben. 
§ 46. Verfahren mit den Schulamts-Candidaten. 
§ 47. Ueberweisung zur Ersatz-Reserve, beziehendlich Seewehr im Allgemeinen. 
§ 48. Von der ersten Classe der Ersatz-Reserve und von der Seewehr. 
§ 49. Von der zweiten Classe der Ersatz-Reserve. 
 
	        
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