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Diese Listen dienen zum Verlesen ꝛc. der Mannschaften bei den Control-Versammlungen, sowie
zur Erleichterung des Aufsuchens derselben in den Stammlisten.
2. In den Verleselisten werden die Mannschaften, entsprechend den Stammlisten, nach
Truppengattungen, Kategorieen r2c. getrennt geführt.
3.Die Verleselisten sind zwar stets current zu erhalten; vor jeder Control-Versammlung
sind sie jedoch nochmals durch den Bezirks-Feldwebel mit den Stammlisten zu vergleichen und
event. zu berichtigen. Vor den Herbst-Control-Versammlungen trägt der Bezirks-Feldwebel in
die Rubrik „Bemerkungen“ die Angabe ein, welche Mannschaften zur Landwehr überzuführen,
und welche aus dem Militär-Verhältnisse zu entlassen sind.
4. Die so vervollständigten Verleselisten sind kurz vor den Control-Versammlungen an
das Bezirks-Commando einzusenden, welches dieselben revidirt, nach den in der Rubrik
„Bemerkungen“ enthaltenen Angaben, wenn sie richtig befunden werden, seine Stammlisten
berichtigt, und demnächst erstere rechtzeitig dem Bezirks-Feldwebel wieder zustellt.
45.
Abhaltung der Control-Versammlungen.
1. In denjenigen Compagnie-Bezirken, in welchen Allerhöchsten Orts ernannte Compagnie-
Führer vorhanden sind, werden die Control-Versammlungen durch diese abgehalten.
2. In den übrigen Compagnie-Bezirken sind die Control-Versammlungen durch qualificirte
Offiziere des Beurlaubtenstandes abzuhalten, wenn solche vorhanden sind und diesen Dienst
freiwillig übernehmen wollen. Anderenfalls sind auf Veranlassung des Brigade-Commandanten
von den betreffenden Infanterie-Regimentern zur Abhaltung der Control-Versammlungen
geeignete Offiziere aus der Zahl der älteren Subalternoffiziere zu commandiren und zwar,
unter Berücksichtigung der örtlichen und sonstigen maßgebenden Verhältnisse, womöglich für
jeden Landwehr-Bataillons-Bezirk nur ein Offizier. Die Control-Versammlungen sind mög-
lichst so zu legen, daß dieß ausführbar ist.
Die betreffenden Linien-Offiziere haben sich direct nach dem ersten Controlplatze zu
begeben.
3. Der Landwehr-Bezirks-Commandant hat alljährlich in jedem Compagnie-Bezirke
einer Control-Versammlung außerhalb des Bataillons-Stabsquartiers beizuwohnen. Die
deshalb zurückzulegende Reise ist jedoch selbstredend auch noch zur Beiwohnung mehrerer
Control-Versammlungen zu benutzen, wenn die Versammlungsorte auf der Reisetour rechtzeitig
passirt werden.
4. Zu der bestimmten Stunde läßt der Compagnie-Führer oder dessen Stellvertreter die
Mannschaften antreten.
5. Sodann werden die Mannschaften verlesen und die im 6 41 angeordneten Geschäfte
erledigt. Nach Beendigung derselben werden die Mannschaften entlassen.
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